Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
I. Einleitung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das wesentliche Förderinstitut in Deutschland und bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für gewerbliche und private Kunden, die von Hilfen bei der Existenzgründung über Umweltprogramme bis zu wohnwirtschaftlichen Zwecken reichen. Für jedes Programm bestehen Programmrichtlinien und Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit, die durch die Hausbank zu prüfen und einzuhalten sind.
In bestimmten zeitlichen Abständen nimmt die KfW Hausbankprüfungen vor, die den gesamten Lebenszyklus des Darlehens betrachten. Die Grundlage für die Prüfung ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite, betreffend das Verhältnis KfW-Hausbank (AB-KI). Die AB-KI formulieren dazu: „Die Hausbank und das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sind verpflichtet, der KfW oder einem vor ihr beauftragten Dritten auf deren Verlangen die Prüfung des Förderkredites zu ermöglichen und einen vollständigen und zusammenhängenden Überblick über die Bearbeitung im Fördergeschäft zu verschaffen…“[1].
Zu diesem vollständigen Überblick gehören sowohl die Prüfung von ausgewählten Einzelfällen als auch die Betrachtung der prozessualen Regelungen und der schriftlich fixierten Ordnung. [...]
Beitragsnummer: 22448