Freitag, 30. August 2024

Rechte & Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sabine Steffen, Compliance-Beauftragte nach WpHG & MaRisk in der Sparkasse zu Lübeck AG

I. Auch das Hinweisgeberschutzgesetz hat seine Geschichte

Das auf Basis der EU-Richtlinie 2019/1937 resultierende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hätte eigentlich schon zum 17. Dezember 2021 national umgesetzt werden müssen. In Deutschland trat es jedoch erst mit 17 ½ Monaten Verspätung zum 02. Juli 2023 in Kraft. Zum einen, weil es auf politischer Ebenen keine Priorität hatte, zum anderen, weil es im Freigabeverfahren allerlei Diskussionsbedarf gegeben hatte, der zunächst sogar zu einer Ablehnung des Gesetzentwurfes führte.

Aber sind die Vorgaben des HinSchG wirklich neu? Nein, denn bereits im Jahr 1896 wurden im § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Regelungen getroffen, die Arbeitnehmer schützen, wenn sie sich loyal gegenüber ihrem Arbeitgeber verhalten. Konkret heißt es dort: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt“. Aber auch das Arbeitgeberschutzgesetz (ArbSchG) hatte in seiner Fassung vom 07. August 1996 in § 16 bereits Vorgaben zum Hinweisgeberschutzverfahren schriftlich fixiert. Dort heißt es: „Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten jede von ihm festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jedem an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden“. Im Jahr 2014 kamen weitere Verschärfungen über die §§ 6 Abs. 5 sowie 53 des Geldwäschegesetzes (GWG) hinzu.

Neu sind allerdings die konkreten Vorgaben wie die aufbau- und ablauforganisatorische Organisation ausgeprägt sein muss sowie das Hervorheben des Schutzes für den Meldenden, den Betroffenen oder weitere benannte Personen. Diesen Schutz sicherzustellen war und ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetztes, damit zukünftige Hinweisgeber nicht die gleiche Odyssee durchleben müssen, wie einst Edward Snowden, der heute noch immer im Exil leben muss. [...]
Beitragsnummer: 22461

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