Dominik Leichinger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2, Hauptverwaltung in NRW, Deutsche Bundesbank[1]
I. Einleitende Worte
Mit der steigenden Bedeutung von Klima- und Umweltrisiken für die Kreditwirtschaft nehmen auch die diesbezüglichen regulatorischen Vorgaben zu. So wurden mit der MaRisk-Novelle in 2023 die im Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken dargelegten unverbindlichen Verfahrensweisen in verbindliches Aufsichtsrecht umgesetzt. Gleiches gilt für die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06), die auch Vorgaben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von ESG-Risiken innerhalb des Kreditgeschäfts beinhalten.
Die zunehmende regulatorische Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken zeigt sich auch in den von den Aufsichtsbehörden veröffentlichten Aufsichtsprioritäten. Waren Klima- und Umwelt-bezogene Risiken seitens den von der EZB gesetzten Prioritäten für 2023 bis 2025 noch auf Platz drei angesiedelt[2], finden diese sich in den aktualisierten Prioritäten für die Jahre 2024 bis 2026 auf Platz zwei wieder[3].
Auf nationaler Ebene weist die BaFin in ihrer Publikation „Risiken im Fokus 2024“ auf Verbesserungsbedarf im Risikomanagement bezogen auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Kreditinstituten hin. Basierend auf einer strukturierten Erhebung bei den in Deutschland ansässigen LSIs zeigte sich, dass lediglich ein geringer Anteil der Institute über Verfahren zur Beurteilung, Quantifizierung und Steuerung von ESG-Risiken verfügt.[4]
Einen Einblick über die Weiterentwicklung der Regulatorik im Kontext des Managements von ESG-Risiken hat die EBA Anfang 2024 mit ihrem am 18.01. veröffentlichten gleichnamigen Konsultationspapier (EBA/CP/2024/02) gegeben. Neben einer weiteren Detaillierung der Anforderungen zum Management und zur Überwachung von ESG-Risiken behandelt das Konsultationspapier auch Vorgaben zu Transitionsplänen im Kreditgeschäft.
Eine risikoorientierte Auseinandersetzung mit Transitionsplänen der Institute hatte zuvor bereits die BaFin in ihrer im Juli 2023 veröffentlichten Sustainable Finance-Strategie anklingen lassen.
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Transitionsplänen gegeben. Anschließend werden in diesem Beitrag Ansätze zur Implementierung von Transitionspfaden innerhalb des Kreditgeschäfts aufgezeigt und die Verwendung dieser als Instrument zur Risikosteuerung im Allgemeinen und im Kontext zur Umsetzung von Transitionsplänen diskutiert.
II. Regulatorische Anforderungen an Transitionspläne
1. Überblick
Mit dem European Green Deal hat sich die Europäische Kommission als Ziel gesetzt, die Netto-Emissionen von Treibhausgasen innerhalb der EU bis 2050 auf null zu reduzieren und damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nachzukommen.[5] Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurde eine Wachstumsstrategie erarbeitet, die rd. 50 verschiedene Maßnahmen beinhaltet. Mit Blick auf das Thema Transitionspläne sind in diesem Zusammenhang vor allem die Überarbeitung der CSR-Berichtspflicht von Unternehmen und die Europäische Lieferkettenrichtlinie hervorzuheben. [...]
Beitragsnummer: 22473