Mittwoch, 3. April 2024

Die Bank als Hauptangriffsziel von Cyberkriminellen

Einblicke in heutige und zukünftige Cyberbedrohungen in der Finanzwelt

Daniel Zimmermann, Kriminalhauptkommissar, Kriminalinspektion 3 – Wirtschaftskriminalität, Polizeipräsidium Heilbronn

 

I. Cyberkriminalität als neues „Normal“

Die Demokratisierung von Cyberkriminalität, die in den letzten Jahren durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz deutlich an Fahrt zugenommen hat, sorgt bei vielen Unternehmen quer durch alle Branchen für Verunsicherung im Hinblick auf die eigene Cybersicherheit. Mittels frei zugänglicher Programme ist es heutzutage möglich Angriffe auf Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen „erstellen“ zu lassen, die der Mensch mit bloßem Auge nicht mehr als solchen erkennen kann. KI bietet uns Möglichkeiten, Quantensprünge in der Wissenschaft zu vollziehen – allerdings kann KI auch die Grundfeste unserer Gesellschaft erschüttern. „Aus großer Macht wächst auch große Verantwortung“ gilt in diesem Zusammenhang nicht nur als kitschiges Leitthema.

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Ausblick auf Angriffsvektoren der Gegenwart und Zukunft, die Unternehmen quer durch alle Branchen treffen können – aber auch mit der Fragestellung, ob die „Klassiker“ der Cyberkriminalität durch den neuen Einsatz von künstlicher Intelligenz ausgedient haben.

 

II. Status quo

Die Professionalisierung der Cyberkriminalität schreitet immer weiter voran und wird auch in den kommenden Jahren ein neues Level an Profitabilität erreichen. Gerade im Nachgang zu den Corona-Jahren verdoppelte sich die Anzahl von Opfern, die durch Ransomware-Angriffe geschädigt wurden. Neben der reinen Anzahl stieg auch die hieraus erbeutete Schadenssumme exorbitant. Dies hat verheerende Auswirkungen auf betroffenen Unternehmen: Laut Studien dauert es im Schnitt 23 Tage, um den grundlegenden Betrieb nach einer weitreichenden Ransomware-Attacke wiederherzustellen. Die Wiederherstellung eines gesamten Systems inklusive vollem Funktionsumfang kann derweil sogar Monate dauern. Neben also möglichen Lösegeldzahlungen muss auch noch der entgangene Umsatz mitskaliert werden – Reputationsschäden einmal komplett ausgeklammert.

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Beitragsnummer: 22548

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