Donnerstag, 20. Juni 2024

Zur Haftung des Gründungsgesellschafters

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

 

In seiner Entscheidung vom 05.03.2024, XI ZB 17/22, WM 2024, 887, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für eine Haftung des Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung wegen des zusätzlichen Vertrauenstatbestands der Vertriebsverantwortung die bloße kapitalmäßige Beteiligung des Gründungsgesellschafters an der geschäftsführenden Komplementärin der Fondsgesellschaft, die den Vertriebsauftrag erteilt hat, nicht genügt.


Beitragsnummer: 22641

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Handbuch Beschwerdemanagement 2. Auflage

119,00 € inkl. 7 %

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Das Transparenzgebot, die neue AGB-Allzweckwaffe des BGH!

Die Entgeltklausel für die Ausstellung von Ersatz-BankCard/Ersatz-PIN muss i.S.d. Anforderungen des Transparenzgebotes (BGH) klar formuliert sein.

17.04.2025

Beitragsicon
Verkaufsprospekt bei Schiffsfonds

In seiner Entscheidung vom 02.07.2024, XI ZB 29/21 erklärte der BGH, dass bei den gerügten Schiffsfonds-Prospekten keine Fehler vorhanden seien.

23.09.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.