Ramona Gärtner, MA Interne Revision, Interne Revision der Volksbank Gronau-Ahaus
I. Grundlage der operativen Personalarbeit
Strategische Personalarbeit rückt immer weiter in den Fokus der Aufsicht. Dabei kann sich die operative Personalarbeit im Rahmen der Umsetzung aus den Vorgaben der Geschäfts- und Risikostrategie ergeben. Bestenfalls wird die Geschäfts- und Risikostrategie um eine damit konsistente Personalstrategie ergänzt. In den Strategien sind messbare Wirkungsziele zu definieren. Gleichzeitig sind im Unternehmenshandbuch organisatorische Regelungen zu den Prozessen im Personalbereich (Funktion) sowie zu den Prozessen, die Personalplanung und -veränderungen betreffen (Funktionalität), sowie zur Überprüfung der Zielerreichung der jeweiligen Ziele aus den strategischen Vorgaben zu implementieren.
Grundlage hierfür und insbesondere im Hinblick auf die Implementierung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien sowie zu einer angemessenen personellen Ausstattung bilden § 25a KWG sowie die Vorgaben aus den MaRisk (AT 7.1 Personal). [...]
Beitragsnummer: 22655