Donnerstag, 15. August 2024

8. MaRisk-Novelle: KMU-Kunden trotz Verschärfungen halten

Die achte MaRisk-Novelle fordert mehr Vorsicht bei der Kreditvergabe. Kooperationen mit alternativen Finanzierern helfen Banken, Kunden dennoch zu halten

Carl-Jan von der Goltz, geschäftsführender Gesellschafter, Maturus Finance GmbH


Banken sind zu restriktiv – das ist ein Bild, das viele Bankberater von Kunden gespiegelt bekommen. Dabei haben Finanzinstitute meist keine andere Wahl: Die strikten europäischen und die noch strengeren deutschen Vorgaben zum Risikomanagement schränken die Risikotoleranz von Kredithäusern erheblich ein. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beispielsweise im Mai 2024 ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der nun achten MaRisk-Novelle weiter verschärft

(https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/meldung_2024_05_29_8_MaRiskNovelle.html).

Der Fokus der Änderungen und Neuerungen liegt im Management von Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken.


Regelungen zu Kreditspreadrisiken sorgen für Verschärfung

Komplett neu hinzugekommen sind die Anforderungen für Kreditspreadrisiken: In der Novelle wird beschrieben, wie Banken mit Risiken umgehen sollten, die durch Veränderungen bei der Spanne zwischen risikoarmen und -reichen Kreditzinsen entstehen. Letztere können sich etwa aufgrund von Marktentwicklungen oder veränderten Bonitätseinschätzungen erhöhen. Um die damit verbundenen Gefahren zu messen und im Controlling zu beachten, müssen die Kreditspreadrisiken künftig entweder als Teil der Marktpreisrisiken, der Kreditrisiken oder als eigene Risikoart erfasst werden.

Zudem müssen die Finanzinstitute definieren und begründen, welche ihrer Produkte als abhängig vom Kreditspread betrachtet werden. Bei der Messung des Kreditspreadrisikos ist sowohl die barwertige als auch die periodische Sicht – inklusive Marktwertänderungen – zu berücksichtigen und das Risiko bei der Risikotragfähigkeitsrechnung zu beachten. Kreditinstitute müssen die verschärften Anforderungen bis zum 31.12.2024 umsetzen.


Risiken im Rahmen von Zinsänderungen sind weiter zu vermeiden

Neben den neuen Vorgaben für Kreditspreadrisiken wurden die Anforderungen für Zinsänderungsrisiken angepasst. Sie sind mit Veröffentlichung der Novelle im Mai 2024 in Kraft getreten. Banken haben seither sowohl die kurzfristigen Auswirkungen von Zinsänderungen als auch die langfristigen Folgen auf ihre gesamte finanzielle Lage im Blick zu behalten. Beide Perspektiven müssen in die Risikosteuerung und die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogen werden.

Finanzinstitute haben auch passende Annahmen darüber zu treffen, wie sich Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung wahrscheinlich verhalten werden, um Risiken und Kapitalverfügbarkeit besser einschätzen zu können.


Vorgaben umsetzen, Kunden halten – durch Kooperationen

Die Änderungen und Neuerungen der Novelle sollen helfen, den Finanzierungsbereich für Firmenkunden stabil zu halten und seine Sicherheit weiter zu erhöhen. Durch die Umsetzung kommt es aber gleichzeitig zu Mehraufwand und strengeren Vorgaben, etwa bei der Kreditvergabe. So berichteten die befragten Banken des aktuellen Bank Lending Surveys der Deutschen Bundesbank (https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/juli-ergebnisse-der-umfrage-zum-kreditgeschaeft-bank-lending-survey-in-deutschland-935216) von Straffungen ihrer Kreditrichtlinien und weiteren geplanten Straffungen im dritten Quartal 2024.

Um trotz des verschärften Risikomanagements keine Firmenkunden zu verlieren, können Finanzinstitute Kooperationen mit alternativen Finanzdienstleistern eingehen. So können sie ihre Kunden ohne Unterbrechung betreuen, ihre eigene Bilanz schonen, sich mögliche Provisionen sichern und zugleich die Vorgaben an das Risikomanagement erfüllen. Für mittelständische Kunden, die über zahlreiche Assets wie Warenlagerbestände, Sachwerte, Immobilien, Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge verfügen, bieten sich etwa objektbasierte Ansätze wie Asset Based Credit und Sale & Lease Back an.


Mit Vermögenswerten frische Liquidität generieren

Asset Based Credit ermöglicht Unternehmenskunden, Anlage- und Umlaufvermögen wie Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder Warenlager als Sicherheit für einen kurz- bis mittelfristigen Spezialkredit zu nutzen. Dies bietet ihnen die Flexibilität, Aufträge und Projekte vorzufinanzieren, Einkäufe zu tätigen oder saisonale Schwankungen zu überbrücken. Asset Based Credit unterstützt zudem auch während einer Unternehmenskrise: Da die Finanzierung bonitätsunabhängig greift, kann der Ansatz auch Betriebe unterstützen, für die neue Kredite der Hausbank zeitweilig nicht infrage kommen oder bei denen es sehr schnell gehen muss. Voraussetzung für den Spezialkredit: Vermögensobjekte wie Maschinen- und Fuhrparks sowie Sachwerte müssen werthaltig, mobil und sekundärmarktfähig; Immobilien einer Zweitnutzung zugänglich sein. Das Umlaufvermögen hat handelsfähig zu sein.

Diese Bedingungen gelten auch für Assets, die im Rahmen eines Sale & Lease Back (SLB) für unmittelbare Liquidität an einen Finanzierungspartner verkauft und direkt zurückgeleast werden. Durch dieses Modell freiwerdende Mittel ermöglichen unternehmerischen Handlungsspielraum, während die Maschinen-, Anlagen- und Fuhrparks an Ort und Stelle verbleiben; der Betrieb also wie gehabt weiterläuft. SLB bietet maschinenreichen Firmenkunden somit finanziellen Rückhalt – auch unter Anspannung.

 

PRAXISTIPPS

  • Finanzinstitute sollten die Neuerungen und Änderungen der achten MaRisk-Novelle zeitnah umsetzen.
  • Banken können Kooperationen mit alternativem Finanzieren eingehen, um Firmenkunden zu halten und Risiken zu minimieren.
  • Durch objektbasierte Partner können Kunden ununterbrochen weiterbetreut werden.
  • Mit einem Spezialkredit wie Asset Based Credit können Firmenkunden ihr Umlauf- und Anlagevermögen finanzierungsseitig nutzen.
  • Ein Sale & Lease Back verschafft Kunden frische Liquidität durch den Verkauf und das direkte zurückleasen ihrer Assets.

Beitragsnummer: 22700

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