Roland Reiser, Leitung Vertrieb & Projektmanagement, Geschäftsbereich Kreditservices, Verband der Vereine Creditreform e.V.
Grundlagen
Seit dem Jahr 2020 werden verschärfte Anforderungen an die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit gestellt. Spätestens seit der MaRisk-Novelle sind diese Anforderungen auch bei lokalen Banken angekommen. Es kommen auch vereinfachte Verfahren zum Einsatz.
Verfahren und eingesetzte Berechnungs-Algorithmen sind hierbei – analog zu Ratingsystemen – einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen. Die Validierungsparameter weichen allerdings von den etablierten Messgrößen aus den Ratingsystemen ab.
Die regelmäßige Validierung von Modellen (i. S. AT 4.3.5 MaRisk) ist von essenzieller Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie trotz etwaiger Veränderungen in der Geschäftsumgebung und der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklungen weiterhin verlässliche Prognosen liefern.
Im Beispiel können anhand einer Überprüfung der Modellgenauigkeit mittels aktuellsten verfügbaren Bilanzinformationen die potenziellen Abweichungen erkannt und ggf. korrigiert werden.
Mit dem Ziel, eine objektive Beurteilung eines vereinfachten Verfahrens anhand quantitativer Kriterien sicherzustellen, wurde ein geeignetes Validierungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept beinhaltet eine jährliche quantitative Überprüfung des Modells anhand einer genau definierten Qualitätskennzahl und ein präzises Regelwerk zur Feststellung eines etwaigen Überarbeitungsbedarfs.
Unser kostenfreies FCH TopPartner „Prüfung Kapitaldienstfähigkeit OHNE Bilanz – so geht’s!“ am 04.11.2024 von 14:00–15:00 Uhr mit Roland Reiser, vom Verband der Vereine Creditreform e.V. zeigt auf, wie eine solche Validierung durchgeführt wird und stellte wesentliche Erkenntnisse aus den letzten Validierungen vor.
PRAXISTIPPS
- Nutzen der vorhandenen Validierungskonzepte
- Nutzen der vorhandenen Kapitaldienstfähigkeitsberechnungen
- Entwickeln von einfachen Modellen zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit und Ermittlung der Kapitaldienstgrenze
Beitragsnummer: 22745