Prof. Dr. Svend Reuse, MBA, Mitglied des Vorstandes, Kreissparkasse Düsseldorf. Honorarprofessor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Fachbeirat im isf – Institute for Strategic Finance
Prof. Dr. Dr. habil. Dr. h.c. (Uni Banja Luka) Eric Frère, Dekan, FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Direktor des isf – Institute for Strategic Finance
Zielsetzung dieses Beitrags
Mit Datum vom 27.05.2019 hat der ASF (Ausschuss für Finanzmarktstabilität) eine Empfehlung veröffentlicht, wonach die BaFin den antizyklischen Kapitalpuffer (auch CCyB = Countercyclical capital buffer) erstmals seit dessen Einführung von 0,00 % auf 0,25 % erhöhen soll. Dieser Beitrag würdigt diese Empfehlung und analysiert Folgen für die Bankpraxis.
Aktueller antizyklischer Puffer und Empfehlung des ASF
Die BaFin hat erst am 01.04.2019 den antizyklischen Puffer überprüft und kam zu folgender Erkenntnis: „Die Hilfsindikatoren zeigen in der Gesamtheit aktuell keine Notwendigkeit zur Abweichung vom Pufferrichtwert an. Entsprechend belässt die BaFin den Wert für den antizyklischen Kapitalpuffer für das zweite Quartal 2019 bei 0% (BaFin (2019.04a).“ Die Systematik der Herleitung auf Basis des BCBS 187 Papiers (vgl. BCBS (2010)) macht die BaFin ebenfalls transparent (vgl. Tente/Stein/Silbermann/Deckers (2015)) und offeriert sogar die Daten hierzu (vgl. BaFin (2019.04b)).
SEMINARTIPPS
Herausforderung: Daten-Verzahnung Controlling, Melde- & Rechnungswesen, 16.10.2019, Köln.
Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.
Neue ICAAP-/ILAAP-Grundsätze: Herausforderungen für die Banksteuerung, 23.10.2019, Frankfurt/M.
Neue RTF-Praxis:(un)sachgerechte adverse Szenarien als Herausforderung, 24.10.2019, Frankfurt/M.
Update 2019: BaFin-Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, 07.11.2019, Hamburg.
Die Empfehlung des ASF ist somit im ersten Schritt überraschend. Entgegen der Analysen der BaFin kommt der ASF zu der Erkenntnis, „dass zyklische systemische Risiken bestehen, welche die Finanzstabilität in Deutschland beeinträchtigen können (ASF (2019), S. 2).“ Dies wird wie folgt begründet:
- Konjunkturrisiko: Beobachtet wird eine stärkere Kreditvergabe an schwache Unternehmen, was Banken in einer Abschwungphase mit den damit verbundenen höheren Kreditrisiken überproportional belasten könnte.
- Immobilienrisiko: Es liegt eine Überbewertung des Immobiliensektors vor, eine Preiskorrektur wird als zunehmend wahrscheinlich angesehen. Dies kann das Wohnimmobilienkreditportfolio der Banken belasten.
- Zinsrisiken: Im aktuellen Niedrigzinsumfeld besteht das Risiko der verstärkten Risikoübernahme durch die Banken bei gleichzeitiger Ausweitung des Kreditportfolios.
Bei Eintritt der obigen Faktoren sieht der ASF die Schockabsorbtionsfähigkeit der Institute nur eingeschränkt als gegeben an, vielmehr kann die Finanzstabilität gefährdet werden. Trotz nicht gegebener quantitativer Indikatoren schlägt der ASF vor, den Kapitalerhaltungspuffer mit einer Implementierungsfrist von 12 Monaten auf 0,25 % zu erhöhen.
Auch wenn es sich im ersten Schritt nur um eine Empfehlung des ASF handelt, welche noch nicht bindend ist, sollten sich Institute schon jetzt mit einer möglichen Anhebung beschäftigen.
Internationaler Vergleich
Interessant ist im ersten Schritt ein internationaler Vergleich. Die nachfolgende Abb. fasst aktuelle und bereits beschlossene Kapitalerhaltungspuffer zusammen.

Abbildung: Antizyklischer Kapitalpuffer im internationalen Vergleich
Es wird deutlich, dass viele Länder bereits einen zum Teil recht hohen Puffer verordnet haben. Zudem ist die Tendenz steigend: Von den 30 aufgeführten Ländern wollen 12 die Puffer bis Anfang 2020 erhöhen. Deutschland läge mit 0,25 % sowohl unter dem aktuellen (0,33 %) als auch zukünftigen Durchschnitt (0,54 %) in Europa.
Implikationen für die Bankpraxis
Im Kontext von SREP, Eigenmittelzielkennziffer und aktueller Doppelbelegung von Eigenkapital im Rahmen des noch aktuellen gültigen Going Concern-Ansatzes dürfte ein Wert von 0,25 % für die meisten Institute verkraftbar sein. Gleichwohl sollten Institute den 01.07.2019 im Blick behalten – hier wird die BaFin den antizyklischen Puffer erneut überprüfen und ggf. der Empfehlung des ASF folgen. Es bietet sich zudem an, schon jetzt zu überprüfen, ob die Risikotragfähigkeit angepasst werden muss. Höhere Kapitalanforderungen dürften zudem ein Anreiz sein, frühzeitig auf die neue Risikotragfähigkeitssystematik mit normativer und ökonomischer Sicht zu wechseln. Zudem sollte im Rahmen der Vorkalkulation geprüft werden, ob die perspektivisch höheren regulatorischen Eigenkapitalkosten verdient werden.
Fazit und Ausblick auf die Zukunft
Dass ein antizyklischer Puffer eingeführt werden könnte, erscheint im internationalen Vergleich wenig überraschend. Der Zeitpunkt erscheint aus Sicht der Autoren jedoch spät gewählt – ein erstes Abkühlen der Konjunktur sowie internationale politische Spannungen und Handelskriege beeinträchtigen die Weltwirtschaft schon jetzt. Somit besteht im schlimmsten Fall die Gefahr der Prozyklizität, welche ja genau durch den Puffer verhindert werden sollte. Gleichwohl kann der Puffer jedoch auch eine Möglichkeit sein, den teilweise ökonomisch nicht mehr zu erklärenden Preiskampf zu entschärfen und so den Zinsmarkt wieder in ein normales Umfeld zu führen.
PRAXISTIPPS
- Überprüfen Sie die Puffer in Ihrer Risikotragfähigkeit.
- Bauen Sie die neuen antizyklischen Puffer in die Kapitalplanung ein.
- Beachten Sie Wechselwirkungen zu Eigenkapitalbildung und Ausschüttung.
- Verfolgen Sie die Entwicklungen im Rahmen der Quartalsüberprüfung durch die BaFin aufmerksam.
- Überprüfen Sie Ihre Vorkalkulation im Hinblick auf Eigenkapitalkosten.
LITERATURHINWEISE
ASF/Ausschuss für Finanzmarktstabilität (2019): Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität vom 27.05.2019 zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers. AFS/2019/1https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufsichtsrecht/dl_empfehlung_afs_190527.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Abfrage vom 30.05.2019.
BaFin (2015): Allgemeinverfügung: Festlegung der Quote für den Antizyklischen Kapitalpuffer, 28.12.2015 | Geschäftszeichen BA 51-AZB 1130-2015/0009, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_151228_allgvfg_antizyklischer_kapitalpuffer_ba.html?nn=7852116, Abfrage vom 30.05.2019.
BaFin (2019.04a): Antizyklischer Kapitalpuffer, erhältlich auf: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Eigenmittelanforderungen/Kapitalpuffer/antizyklischer_kapitalpuffer_node.html, Abfrage vom 30.05.2019.
BaFin (2019.04b): Antizyklischer Kapitalpuffer: Indikatoren, Zeitreihen und Erläuterungen der Daten für die Überprüfung des antizyklischen Kapitalpuffers, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/dl_ccb_indikatoren.xlsx?__blob=publicationFile&v=19, Abfrage vom 30.05.2019.
BaFin (2019.05): FAQ zur erstmaligen Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/FAQ/faq_afs_sitzung_190527_antizyklischer_puffer.html?nn=9021442, Abfrage vom 30.05.2019.
BCBS (2010): Guidance for national authorities operating the countercyclical capital buffer, erhältlich auf: https://www.bis.org/publ/bcbs187.pdf, Abfrage vom 30.05.2019.
European Systemic Risk Board (2019a): Countercyclical capital buffer, erhältlich auf: https://www.esrb.europa.eu/national_policy/ccb/html/index.en.html, Abfrage vom 30.05.2019.
European Systemic Risk Board (2019b): Data Countercyclical capital buffer, erhältlich auf: https://www.esrb.europa.eu/national_policy/ccb/shared/data/esrb.ccybd_CCyB_data.xlsx, Abfrage vom 30.05.2019.
Tente, N./Stein, I./Silbermann, L./Deckers, T. (2015): Der antizyklische Kapitalpuffer in Deutschland – Analytischer Rahmen zur Bestimmung einer angemessenen inländischen Pufferquote, November 2015, erhältlich auf: https://www.bundesbank.de/resource/blob/598690/e627e8ef7407a27adf5d001bfafb4e92/mL/der-antizyklische-kapitalpuffer-data.pdf, Abfrage vom 30.05.2019.
Beitragsnummer: 2280