Donnerstag, 5. Dezember 2024

Lock-up-Agreement: Eine Erleichterung bei komplexen Restrukturierungen

Aus dem M&A-Prozess kommend, gewinnt das Lock-up-Agreement bei großvolumigen Restrukturierungen und in StaRUG-Verfahren eine zunehmende Bedeutung für die Beteiligten

Dirk Wolff-Simon, Wirtschaftsmediator (BMWA®/QVM®), Sanierungsberater und Management-Coach

 

I. Bewährtes aus dem M&A – nun auch im Restrukturierungsprozess

Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz oder kurz StaRUG) wurde auch in Deutschland eine Möglichkeit geschaffen, Unternehmen außerhalb einer Insolvenz und somit ohne den nach wie vor weit verbreiteten Makel des damit verbundenen Scheiterns zu restrukturieren. Dominierten seit Inkrafttreten des StaRUG nur einige wenige prominente Beispielfälle den fachlichen Diskurs, so wird das Spektrum der StaRUG-Verfahren inzwischen von einer Vielzahl von Praxisfällen beherrscht. Hierbei überrascht, dass neben vielen kleineren Restrukturierungen auch großvolumige und komplexe Restrukturierungen über das StaRUG erfolgen. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften stellt dieses den Restrukturierungsbeauftragten, aber auch die beteiligten Gläubiger oftmals vor große verfahrenstechnische Herausforderungen. [...]
Beitragsnummer: 22816

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