Assessor iur. Dirk Frotscher LL.M., Rechtssyndikus, Abteilungsdirektor in der Berliner Sparkasse a.D.; Risikobetreuung und Recht
I. Prolog
Mezzanine-Finanzierungen werden zunehmend auch in der Restrukturierungsphase eines Unternehmens eingesetzt, sei es als Überbrückungshilfe bis zur Finanzierung oder Ablösung durch eine andere Seniorbank oder auch nur, um unvorhergesehene Mehrkosten mangels vorhandener Eigenmittel finanzieren zu können. Die finanzielle Situation des Kreditnehmers ist zu diesem Zeitpunkt bereits angespannt und dieser befindet sich in der Krise. Im Beitrag „Mezzanine-Finanzierungen: Risiko mit Gläubigervereinbarung begrenzen“ (Beitragsnummer: 22824) wurde auf verschiedene Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen bei Abschluss einer Gläubigervereinbarung aus Sicht einer Seniorbank eingegangen und Möglichkeiten einer Risikominimierung aufgezeichnet. In diesem Beitrag werden zusätzliche Aspekte beleuchtet, wenn die Mezzanine-Finanzierung im Rahmen einer Restrukturierung eingesetzt wird sowie die Anforderung der Seniorbank bei der Prüfung der Herkunft der Mezzanine-Mittel.
II. Bedeutung
Mezzanine-Finanzierungen im Rahmen der Restrukturierung des Kreditnehmers werden immer wichtiger. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der dadurch verstärkten Lieferengpässe und Bauverzögerungen haben sich die Preise für Baumaterialien und Energie, zusätzlich zu den gestiegenen Zinsen, erheblich verteuert. Im Jahresdurchschnitt 2022 hatte der Preis für Leistungen des Bauhauptgewerbes – nach (revidierten) Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (inkl. MwSt.) – um 14,9 % und 2023 um 7,4 % zugelegt, nach einem Plus von 8,6 % 2021 und 1,4 % 2020.[1] Hinzu kommt die allgemeine Zurückhaltung der Verbraucher beim Kauf von Immobilien aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus.[2] Bauträger haben zunehmend Schwierigkeiten, Käufer für fertiggestellte Wohnungen zu finden. Mobiles Arbeiten und die Veränderungen im Retail-Bereich führen zu einer verringerten Nachfrage nach Büroimmobilien und sonstigen Gewerbeflächen. Dadurch bedingt geraten Immobilienkunden zunehmend in Schwierigkeiten und benötigen zusätzliche Eigenmittel. Zwar haben die meisten Banken in ihren Kreditverträgen eine Regelung, dass Mehrkosten allein aus Eigenmitteln des Kreditnehmers oder des Gesellschafters zu tragen sind, viele Kreditnehmer oder Gesellschafter sind jedoch nicht in der Lage oder gewillt, diese Mittel trotz einer eindeutigen Regelung im Kreditvertrag auszubringen resp. einzusetzen und wollen deshalb Mezzanine-Kapital mit Besicherung einbinden. Auch, wenn eine Einbindung und/oder Besicherung von Mezzanine-Kapital in vielen Fällen nach dem Kreditvertrag die Zustimmung der Seniorbank erfordert und bei einem Verstoß unter Umständen ein Kündigungsrecht dieser besteht, liegt die Einbindung auch im Interesse der Seniorbank. Sie hat kein Interesse an einer Kündigung des Kreditvertrages und einer anschließenden Verwertung, und sie hat auch kein Interesse an einem Bautenstillstand. Die Fertigstellung des Beleihungsobjektes ist, abhängig vom Bautenstand, meistens oberstes Ziel. Insoweit kann sie sich einer Prolongation und/oder Aufvalutierung des Kredites in vielen Fällen faktisch nicht verweigern, verlangt aber im Gegenzug häufig eine Sondertilgung oder höhere Zinsen. Dabei stellen sich folgende Fragen für die Bank.
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Beitragsnummer: 22837