Donnerstag, 13. Juni 2019

Prüfung von Spezialfonds in Regionalbanken

Rahmenbedingungen und Prüfungsansätze

Thomas Maurer, Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG

Spezialfonds haben Kreditinstitute bereits seit vielen Jahren, meist mit Unterstützung von Fondsgesellschaften, aufgelegt. Ziel war dabei meist, sich von Marktschwankungen etwas abzukoppeln und innerhalb des Fonds Korrelationseffekte quasi automatisch zu nutzen und zudem jährlich die Entscheidungsfreiheit zu haben, ob und in welcher Höhe aufgelaufene Erträge ausgeschüttet werden sollen. Damit konnte auch die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung geglättet werden. In der aktuellen Situation des sich ausweitenden Eigenanlagengeschäfts vieler Institute hat das Thema Spezialfonds einen wesentlich höheren Stellenwert erreicht. Viele Banken haben mittlerweile einen beachtlichen Teil ihrer Eigenanlagen in einem Spezialfonds untergebracht, der neben klassischen Wertpapieren auch strukturierte Produkte und Derivate enthält. Dies bringt mit sich, dass auch die Interne Revision das Thema im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit umfassend und risikoorientiert zu würdigen hat.

SEMINARTIPPS

Herausforderung: Daten-Verzahnung Controlling, Melde- & Rechnungswesen, 16.10.2019, Köln.

Adverse Szenarien & angemessene Stresstests in RTF und Kapitalplanung, 24.10.2019, Frankfurt/M.

Update 2019: BaFin-Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, 07.11.2019, Hamburg.

Prüfung Spezialfonds, 13.11.2019, Frankfurt/M.

Depot A-Risiken: Wirksame Frühwarnverfahren & Stresstests(-Szenarien), 14.11.2019, Frankfurt/M.

Zum Einstieg in eine solche Prüfung sind zunächst die vertraglichen Grundlagen mit der Fondsgesellschaft zu untersuchen. Dabei sollte besonderen Wert auf die möglichst zweifelsfreie Formulierung der Anlagerichtlinien gelegt werden. Wichtig ist auch die Frage, wer final die Anlage- und Verkaufsentscheidungen für den Fonds trifft (die Bank, ein Gremium aus Bank und Fondsgesellschaft oder der Fondsmanager in eigener Verantwortung im Rahmen der Anlagerichtlinien) und in welcher Form diese zu dokumentieren sind. Unter Renditeaspekten sollten auch die Kosten der Fondsverwaltung und der Transaktionen betrachtet und mit marktgerechten Preisen abgeglichen werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage nach den Beratungsaktivitäten der Fondsgesellschaft und deren Kosten gestellt werden. Grundsätzlich ist gegen eine solche Beratungstätigkeit nichts einzuwenden. Es sollte aber sichergestellt sein, dass eventuell hiermit verbundene zusätzliche Kosten in die Gesamtkalkulation einbezogen werden und dass in erster Linie die Interessen des Instituts und nicht der Kapitalanlagegesellschaft im Fokus stehen.

Die Prozesse im Zusammenhang mit dem Eigengeschäft des Kreditinstituts sind bei Auflage eines Spezialfonds auf Aktualität zu prüfen und um die speziellen Anforderungen für einen Spezialfonds zu ergänzen. Wichtig ist, dass die Behandlung des Spezialfonds im Risikocontrolling detailliert geregelt wird. In der Regel wird hier die Durchschaumethode zum Ansatz kommen, d. h. die einzelnen Wertpapiere im Fonds werden so behandelt, als ob sie einzeln im Depot A gehalten würden. Die Tiefe der Durchschau ist insbesondere bei Fonds-in-Fonds-Konstruktionen zu beachten. Es sollte festgelegt werden, wie weit die Durchschau nach unten mit vertretbarem Aufwand noch möglich ist, da bei verschachtelten Konstruktionen durchaus eine nennenswerte Anzahl an Einzeltiteln in Unter-Fonds vorhanden sein kann. In diesem Zusammenhang ist auch der sachgerechte Umgang mit den von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellten Risikokennzahlen zu prüfen. Diese dürfen nicht einfach unreflektiert von der Bank zur Risikosteuerung herangezogen werden. Es ist seitens der Fondsgesellschaft offenzulegen, mit welchen Parametern diese hergeleitet wurden. In der Folge ist der Ansatz der Fondsgesellschaft mit dem in der Bank praktizierten Ansatz zur Risikoermittlung abzugleichen. Bei Abweichungen sind Umrechnungsmethoden zu definieren, mit denen die Risikokennzahl auf das in der Bank angewandte System übergeleitet werden kann.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei Spezialfonds ist die Ausgestaltung und der Turnus des Reporting der Fondsgesellschaft an die Bank. Dies muss der Bank ermöglichen, die Entwicklung des Fonds, der Risiken und der Performance laufend zu überwachen, um im Bedarfsfall ein zeitnahes Eingreifen, z. B. durch Anpassung der Anlagerichtlinien, zu ermöglichen. Auch ad-hoc-Informationspflichten für den Fall von ungünstigen oder unerwarteten Entwicklungen sollten geregelt sein.

Die Auflage eines Spezialfonds ist für Kreditinstitute eine komfortable Möglichkeit, das sich ausweitende Eigenanlagegeschäft zielgerichtet zu steuern und somit das Risiko-Rendite-Verhältnis zu optimieren. Die Revision sollte den Spezialfonds aktiv begleiten und, wenn möglich, als beratendes Mitglied in einem Anlageausschuss vertreten sein. Dann kann anhand der laufenden und zeitnahen Informationen auch die erforderliche Prüfung effizient und ressourcenschonend durchgeführt werden.

PRAXISTIPPS

  • Begleiten Sie die Neuauflage eines Spezialfonds in Ihrem Institut von Anfang an aktiv.
  • Versuchen Sie, als beratendes Mitglied, Teil des Anlageausschusses zu werden.
  • Betrachten Sie auch die Kostenseite des Spezialfonds.
  • Achten Sie auf kompatible Steuerungssysteme der Fondsgesellschaft und Ihres Hauses.


Beitragsnummer: 2553

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