Neue Herausforderungen aufgrund der Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, der GroMiKV und der BaFin mit dem Fokus auf die Zusammenfassung von GvKs aufgrund von Kontrolle und wirtschaftlicher Abhängigkeit.
Caroline Klausch, Referentin im Kreditmanagement, Berliner Volksbank eG
I. Neue HerausforderungenStillstand gibt es auch im Jahr 2019 für die Verantwortlichen im Kreditmeldewesen nicht. Seit dem 01.01.2019 gilt für die Millionenkreditmeldung der erweiterte Kreditbegriff, was im 1. Quartal 2019 bei den Instituten zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Einreichung von Einzelanzeigen (Stammdaten-/Kreditdatenmeldung) gegenüber der Bundesbank führte. Somit fallen ab sofort folgende Positionen ebenfalls unter die Kreditdefinition:
- Kreditzusagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen unabhängig von ihrem Bilanzausweis (inkl. Aktien)
- Wertpapiere des Handelsbestandes – Achtung Durchschaupflichten bei Anlageprodukten beachten.
Beachten Sie auch in dem Zusammenhang, dass im März 2019 die neue meldetechnische Durchführungsbestimmung für die Abgabe der Großkreditanzeigen nach Art. 394 CRR und der Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG in der Version 2.1 auf der Homepage der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden ist. [...]
Beitragsnummer: 2555