Mittwoch, 26. Juni 2019

Darstellung der neuen RTF-Vorgaben im Meldewesen

Dr. Daniel Baumgarten, Teamleiter Risikotragfähigkeit und Kapital, Sparkasse KölnBonn

Überarbeitete aufsichtliche Vorgaben zur Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung

In Annäherung an die Erwartungen der EZB an die Ausgestaltung des ICAAP haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank im Mai 2018 ein überarbeitetes Leitlinienpapier zur Risikotragfähigkeit (RTF) veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an unmittelbar von der BaFin beaufsichtigte „Less Significant Institutions“ und enthält Vorgaben, die von der nationalen Aufsicht zukünftig bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zugrunde gelegt werden und teilweise durch einzelne Institute bereits umgesetzt wurden.

Pflicht zur Meldung von Risikotragfähigkeitsinformationen

Mit dem CRD-IV-Umsetzungsgesetz wurde in § 25 KWG die Pflicht der Kreditinstitute und übergeordneten Unternehmen verankert, regelmäßig Risikotragfähigkeitsinformationen einzureichen. Die Einzelheiten der Meldepflicht einschließlich der Meldebögen sind in der am 30.12.2014 in Kraft getretenen Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen (FinaRisikoV) geregelt. Das Ziel der Meldung ist es, aufsichtsseitig regelmäßig und in einheitlich strukturierter Form Informationen über die von Instituten zur Steuerung ihrer Risikotragfähigkeit eingesetzten Methoden und Verfahren zu erhalten.

Abbildung der neuen Vorgaben im RTF-Meldewesen

Bereits für den Stichtag 31.12.2018 wurden durch die Deutsche Bundesbank Hinweise publiziert, wie Angaben zu RTF-Konzepten, die bereits den neuen Vorgaben entsprechen, übergangsweise in den bisherigen Vordrucken zu erfassen sind:

SEMINARTIPPS

Update: COREP & Liquiditätsmeldewesen 2020, 14.10.2019, Köln.

Aufbau einer workflowbasierten Meldewesen-Datenbank, 15.10.2019, Köln.

Herausforderung: Daten-Verzahnung Controlling, Melde- & Rechnungswesen, 16.10.2019, Köln.

Risikoinventur & Meldung zur Risikotragfähigkeit: Anpassungsdruck 2020, 12.11.2019, Frankfurt/M.

Aktuelle § 44er Sonderprüfungen im Meldewesen, 02.12.2019, Frankfurt/M.

So sind für die neue normative Perspektive hilfsweise vier Steuerungskriese anzulegen, einer für den aktuellen Stichtag und drei für zukünftige Planjahre. Für diese ist dann der bisherige Vordruck zur Abbildung von aus regulatorischen Vorgaben abgeleiteten Risikodeckungspotenzialen („RDP-R“) für das Basisszenario („Stichtagswert“) und ein adverses Szenario („angepasster Wert“) zu befüllen. Für den Fall mehrerer institutsindividueller adverser Szenarien ist bei der Meldung auf dasjenige adverse Szenario abzustellen, das den größten negativen Einfluss auf die Kapitalplanung hat.

Die Abbildung der neuen ökonomischen Perspektive ist vergleichbar mit der Erfassung der bisherigen Going Concern- und Liquidationsansätze. Es ist ein Steuerungskreis anzulegen und für diesen ein Vordruck zur Erfassung der Risiken und Limite („RSK“) sowie einer der vier Vordrucke zur Erfassung des Risikodeckungspotenzials zu befüllen. Welcher RDP-Vordruck zu wählen ist, ergibt sich daraus, ob ein barwertiger, barwertnaher oder „Säule 1+ Ansatz“ vorliegt.

Perspektivisch soll die oben beschriebene Übergangslösung durch eine Überarbeitung der FinaRisikoV und der damit verbundenen Einführung eines Vordrucks zur Erfassung der Kapitalplanung bzw. normativen Perspektive („KPL“) abgelöst werden. Ob dies vor dem nächsten Meldestichtag am 31.12.2019 möglich ist, ist nach Aussage der Deutschen Bundesbank auf Fachtagungen aktuell ungewiss, so dass ggf. zu diesem Stichtag weiterhin die oben beschriebene Übergangslösung oder ein zwischenzeitlich kommuniziertes alternatives Vorgehen zur Darstellung einer auf die neuen Vorgaben umgestellten RTF-Konzeption erforderlich sein wird. Aufgrund dieses Umstands sowie der zusätzlichen zukünftigen Anforderungen zur Erfassung von ILAAP-Informationen bleibt das Meldewesen nach FinaRisikoV in naher Zukunft ein spannendes Thema.

PRAXISTIPPS

  • Zeitnahe intensive Auseinandersetzung mit den überarbeiteten Vorgaben zur Risikotragfähigkeit und zum RTF-Meldewesen.
  • Frühzeitige Testerfassungen mit Beispieldaten vor dem Einreichungsstichtag.
  • Regelmäßiges Monitoring von aufsichtlichen Veröffentlichungen.


Beitragsnummer: 2566

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