Dienstag, 2. Juli 2019

Optimierung der EK-Allokation unter Berücksichtigung der RWA-Bindung

Dominik Leichinger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in NRW. Die in diesem Aufsatz vertretenen Auffassungen geben die persönliche Meinung des Autors wieder und sind nicht notwendigerweise Positionen der Deutschen Bundesbank oder einer anderen Bankenaufsichtsbehörde.

Mit der Finalisierung des Basel III-Rahmenwerks[1] wurden die von den Instituten zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen sowohl quantitativ als auch qualitativ verschärft. Während mit den bis 2019 ansteigenden Kapitalpufferanforderungen die Eigenmittelvorgaben nach Basel III vollständig umgesetzt wurden, kommen mit dem Regulierungspaket BCBS 424[2] weitere Regulierungen auf die Institute zu, die sich auf die Eigenmittelanforderungen auswirken. Im Wesentlichen handelt es sich um Überarbeitungen der Methoden zur Ermittlung der mit Eigenkapital zu unterlegenden Risiken. Als Stichworte seien die Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes oder die Überarbeitung der Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung des operationellen Risikos genannt.

Darüber hinaus stellt das seit mehr als einer Dekade anhaltende Niedrigzinsumfeld die Ertragskraft der Institute vor große Herausforderungen und erschwert zunehmend eine Stärkung der Eigenkapitalausstattung aus Gewinnthesaurierungen. Vor diesem Hintergrund kommt einer optimalen Allokation der knappen Ressource Kapital – unter Berücksichtigung der Bindungswirkung von risikogewichteten Aktiva (RWA) – nicht nur eine immer größere Bedeutung zu. Vielmehr stellt die Portfoliosteuerung unter Beachtung von RWA-Auswirkungen einen wichtigen Wettbewerbsfaktor in einer von zunehmender Konkurrenz geprägten Bankenlandschaft dar. In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass mit der Überarbeitung des aufsichtlichen Leitfadens[3] zur Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten die normative Perspektive einen Schwerpunkt auf die Erfüllung aufsichtlicher Mindestvorgaben der Säule-I legt.

SEMINARTIPPS

RWA-Optimierung bei knapper werdendem Eigenkapital, 21.10.2019, Frankfurt/M.

Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.

12. Hamburger Bankenaufsicht-Tage 2019, 04.–05.11.2019, Hamburg.

Risikoinventur & Meldung zur Risikotragfähigkeit: Anpassungsdruck 2020, 12.11.2019, Frankfurt/M.

Depot A-Risiken: Wirksame Frühwarnverfahren & Stresstests(-Szenarien), 14.11.2019, Frankfurt/M.

Ausgangsbasis für eine RWA-schonende Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten ist eine systematische Analyse der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen (insb. die RWA-Bindung von Kreditpositionen). Vor dem Hintergrund eines längeren Investitionshorizonts – vor allem innerhalb des Kreditgeschäfts – sind auch sich ändernde regulatorische Rahmenbedingungen in die Portfoliozusammensetzung und -ausrichtung einzubeziehen. Als Grundlage für derartige Analysen kann in einem ersten Schritt eine sogenannte „RWA-Landkarte“ erstellt werden, anhand derer eine Gegenüberstellung von Risikogewichten verschiedener Risikopositionen vorgenommen wird, um Transparenz über die Eigenkapitalanforderungen der im Portfolio befindlichen Risikopositionen zu erhalten.

Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer optimierten RWA-Struktur der Geschäftstätigkeit ist die Analyse des Ausnutzungsgrads regulatorisch zulässiger Kapitaleinsparpotenziale. Unter diese fallen u. a. die Inanspruchnahme der Kreditrisikominderungstechniken oder des Abschlagfaktors für Kreditausreichungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Vor allem die Nutzung vorgenannter Einsparpotenziale geht gleichzeitig mit prozessualen und IT-technischen Mehraufwendungen einher. Insofern ist unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu untersuchen und abzuwägen, in welchen Konstellationen eine Ausnutzung regulatorischer Einsparpotenziale in einer Nettobetrachtung tatsächlich vorteilhaft ist.

Mit Blick auf die IT-technische Umsetzung des regulatorischen Meldewesens ist darüber hinaus die Datenqualität der melderelevanten Daten zu überprüfen. Eine unzureichende Datenqualität und Fehlverschlüsselungen sind häufig Ursachen, die eine Kalkulation erhöhter RWA zur Folge haben. Etwa wenn keine Zuordnung einer Position zur korrekten Risikopositionsklasse erfolgt, oder notwendige Parameter für die Ausnutzung des KMU-Abschlags nicht richtig verarbeitet werden. Mittels Analysen entlang der gesamten Meldewesenstrecke (Datenverarbeitungsschritte vom bestandsführenden System bis zur für die Meldeerstellung relevanten Anwendung), unter Berücksichtigung aus der Erstellung der RWA-Landkarte erlangter Erkenntnisse als Soll-Wert-Vorgaben, lassen sich RWA-Optimierungspotenziale identifizieren.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit anstatt der regulatorisch vorgegebenen Standardansätze zur RWA-Ermittlung, selbst entwickelte Modelle für Zwecke der RWA-Kalkulation einzusetzen. Neben auf internen Ratings basierenden Ansätzen (IRBA) im Kreditgeschäft existieren auch im Bereich der Marktpreisrisiken (MRM) Möglichkeiten – nach aufsichtlicher Genehmigung – interne Modelle einzusetzen. Inwiefern der Einsatz eigener Modelle geeignet ist eine angemessene RWA-Reduzierung zu erreichen, ist institutsindividuell zu untersuchen. Neben den institutsindividuellen Rahmenbedingungen sind darüber hinaus regulatorische Vorgaben in das Kalkül einzubeziehen. An dieser Stelle seien auf die Floor-Regelungen oder die Diskussionen allgemein zum Umgang mit Ratingverfahren für Low-Default Portfolios hingewiesen.

PRAXISTIPPS

  • Implementierung systematischer Datenqualitätsroutinen als Voraussetzung für die Identifizierung und Nutzung von RWA-Einsparpotenzialen.
  • Erstellung einer RWA-Landkarte für Investments, die im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen.
  • Analyse der gesamten Meldewesenstrecke zur vollständigen Ausnutzung regulatorischer Einsparmöglichkeiten bei der Ermittlung risikogewichteter Aktiva.
  • Kosten-Nutzen-Analyse zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit des Einsatzes fortgeschrittener Messansätze zur Kalkulation risikogewichteter Aktiva.
  1. BCBS, The Basel Framework, 2019.
  2. BCBS, Basel III: Finalising post-crisis reforms, December 2017.
  3. BaFin/Bundesbank, Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung, 2018.



Beitragsnummer: 2580

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