Vertragstypen, Informations- und Beratungspflichten, Vermögensverwaltung.
Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Vorstandsvorsitzender FCH Gruppe AG und Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule.
Das Wertpapierrecht ist auf europäischer und nationaler Ebene geregelt, wichtige EU-Richtlinien sind die Markets in Financial Instruments Directive I und II (MiFID I und II), die in Deutschland u. a. im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurden. Darüber hinaus ist im Zivilrecht natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für die Vertragstypen und die Haftungsnormen einschlägig. Weitere relevante Normen für die Verwahrung von Wertpapieren finden sich im Depotgesetz.
I. Vertragstypen Wertpapiergeschäft
1. Effektengeschäft
Das Effektengeschäft betrifft die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren und anderen fungiblen Finanzinstrumenten für Bankkunden. Es ist unterteilt in die Bereiche Finanzkommissionsgeschäfte und Festpreisgeschäft (Eigenhandel). Grundlegende Vereinbarungen treffen die Banken mit ihren Kunden in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
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Beitragsnummer: 2582