Nähere Betrachtung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
Christian Gudat, stellv. Compliance-Beauftragter, Kapitalmarktcompliance, Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft).

I. Einleitung
Derzeit ist in den Medien eine umfangreiche Berichterstattung und Diskussion zum Themenfeld „Nachhaltigkeit“ und dort insbesondere zum „Klimawandel“ zu beobachten. Bis auf wenige Ausnahmen besteht Konsens in Politik und Wissenschaft, dass sich die Umwelt und v. a. das Klima durch das menschliche Handeln verändert hat und dass diesbezüglich mehr oder weniger dringender Handlungsbedarf besteht, die Auswirkungen des Klimawandels und den Klimawandel selbst zu entschleunigen oder gar aufzuhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen wurden im Rahmen des Pariser Klimaabkommens im Jahr 2015 u. a. vier zentrale Ziele zur Emissionsminderung vereinbart:
- „Ein langfristiges Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen;
- Das Ziel, den Anstieg auf 1,5°C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde;
- Anstrengungen dahingehend, dass die weltweiten Emissionen möglichst bald ihren Gipfel überschreiten, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird;
- Rasche nachfolgende Emissionssenkungen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.“
Eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Ziele wird dem Finanzsektor zugewiesen, da dieser beispielsweise durch gezielte Finanzierung nachhaltiger Investitionsvorhaben einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels beitragen kann.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt, welche eine Strategie für die EU zur Erreichung der Klimaziele erarbeiten sollte. Diese Sachverständigengruppe veröffentlichte im Jahr 2018 ihren Abschlussbericht. [...]
Beitragsnummer: 3009