Donnerstag, 15. August 2019

Kritische Würdigung des Zinsrisiko-Rundschreibens 06/2019

Auswirkungen auf die Bankpraxis und empirische Analyse der Aussagekraft des Frühwarnindikators[1]

Prof. Dr. Svend Reuse, Mitglied des Vorstands, Kreissparkasse Düsseldorf[2]

Prof. Dr. Dr. habil. Dr. h.c. (Uni Banja Luka) Eric Frère, Dekan, FOM Hochschule für Oekonomie und Management[3]

I. Einleitende Worte

Schon mit Veröffentlichung des Zinsrisiko-Rundschreibens 9/2018 am 24.05.2018[4] war klar, dass dieses nur eine kurze Halbwertszeit haben würde, da die Inhalte der Papiere des Baseler Ausschusses BCBS 368[5] und die EBA/GL/2018/02[6] ebenfalls in deutsches Recht umgesetzt werden müssen[7]. Am 12.08.2019 ist nun das finale Rundschreiben 06/2019 veröffentlicht worden[8]. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Frühwarnschwelle sowie die Modellierung neuer Zinsszenarien. Anzuwenden ist das Rundschreiben ab dem Meldestichtag 31.12.2019[9]. Der vorliegende Artikel stellt die wesentlichen Neuerungen des Rundschreibens vor, gibt Handlungsimpulse für die Institute und überprüft auf Basis empirischer Analysen die Sinnhaftigkeit der neuen Zinsszenarien und des Frühwarnindikators[10].

II. Neuerungen des Zinsrisiko-Rundschreibens

Vor Analyse der Neuerungen ist eine Öffnungsklausel in Bezug auf die Verwendung der Pensionsrückstellungen zu erwähnen. Im Gegensatz zur bisherigen Lesart können die Cash Flows aus unmittelbaren Pensionsrückstellungen unberücksichtigt bleiben, wenn „das Zinsänderungsrisiko dieser Positionen […] bereits über eine andere Risikomessung berücksichtigt wird.[11] Dies ist konsistent zu den EBA/GL/2018/02, die in Tz. 115 (e) genau diese Möglichkeit offerieren[12].

Der Fokus dieses Artikels liegt jedoch auf den Änderungen. Im Wesentlichen lassen sich fünf Neuerungen gegenüber dem bisherigen Rundschreiben festhalten[13]. Diese werden im Folgenden präsentiert[14].

1. Einführung eines Frühwarnindikators auf Basis von sechs Zinsszenarien [...]
Beitragsnummer: 3018

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