Freitag, 6. September 2019

Auslagerungsmanagement - von der Pflicht zur Kür

Regulatorische Anforderungen erfüllen UND Mehrwert für die Bank generieren

Heiko Günther, Auslagerungsbeauftragter, Bank für Sozialwirtschaft






I. Einleitung/Übersicht

Aus zahlreichen Quellen werden Anforderungen an das Auslagerungsmanagement gestellt. Neben den MaRisk sind dies zum Beispiel das Business Continuity Management (BCM) oder das Informationssicherheitsmanagement (ISM). Es handelt sich um Vorgaben zur Dokumentation der Risiken, Anwendung der Risikosteuerung oder Vorgaben zur aufbau-/ablauforganisatorischen Gestaltung des Auslagerungsmanagements und konsequenter Nutzung der Risikoeinwertung im Gesamthaus. Es gilt, diese (und weitere) Anforderungen und Schnittstellen zu erfüllen und effizient zu gestalten. Trotz des nicht vermeidbaren Aufwandes sollte der Fokus v. a. auf die Vorteile für die Bank gelegt werden. Zu den zentralen Herausforderungen gehört es, die Risiken aus den Fremdleistungen Dritter in das Operational-Risk-Management (ORM) und in das Non-Financial Risk Management (NFR) der Bank sinnvoll zu integrieren.

II. Umsetzung Auslagerungsmanagement in der BFS [...]
Beitragsnummer: 3054

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