Sonntag, 8. September 2019

Prüfung Frühwarnverfahren

Frank Grunau, Direktor Interne Revision, Sparkasse Wilhelmshaven

Kosten senken ist eine schöne Übung, aller Ehren wert. Aber was ist, wenn die Risiken hierdurch plötzlich steigen? Man kann leicht den Überblick verlieren über all die Prozesse im Risikomanagement und Neuerungen im Aufsichtsrecht, aber dennoch ist die fortlaufende Investition in Technik und Qualifikation der Mitarbeiter erforderlich, um auch zukünftig den Anforderungen der Bankenaufsicht zu entsprechen.

Seit der Finanzkrise ist die Intensität regulatorischer Anforderungen im Bereich der Banksteuerung kontinuierlich gestiegen. Die Kreditinstitute müssen deshalb aktuell über die Entwicklungen in der regulatorischen Banksteuerung informiert sein, um sich damit dann intensiv im Gesamthaus auseinandersetzen zu können.

Die durch die MaRisk geforderten Frühwarnverfahren in einem Kreditinstitut müssen systematisch weiterentwickelt und u. a. durch die Interne Revision entsprechend überwacht werden. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Risiken frühzeitig und systematisch zu erfassen, zu steuern und zu überwachen.

Gesetzliche Grundlagen zum Risikomanagement findet man seit 1998 im KonTraG und in den §§ 91 und 93 AktG: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Es ist für die Häuser wichtiger denn je, dass die Erreichung der unternehmerischen Ziele mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt wird. Mögliche, die Organisation beeinflussende Ereignisse müssen frühzeitig erkannt werden, um eine angemessene Reaktion zu ermöglichen.

Insbesondere die Interne Revision muss die Funktionsfähigkeit der Risikomanagementprozesse beurteilen und zu deren Verbesserung beitragen (International Professional Practices Framework)! Die Frühwarnverfahren in einem Kreditinstitut sind deshalb ein wesentlicher systemischer Prüfungsgegenstand in der Mehrjahresplanung.

SEMINARTIPPS

Prüfung Frühwarnverfahren, 08.10.2019, Frankfurt/M.

Vorstands-Berichtswesen: optimiert & aufsichtskonform, 21.10.2019, Frankfurt/M.

Aktuelle § 44er Sonderprüfungen im Meldewesen, 02.12.2019, Frankfurt/M.

Wichtigstes Kriterium für die Beurteilung von Frühwarnverfahren im Allgemeinen ist deren Wirksamkeit. Frühwarnverfahren, die dieses Kriterium nicht bzw. nur sehr eingeschränkt erfüllen, erzeugen ein trügerisches „Sicherheitsgefühl“. Die Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Frühwarnverfahren und der dazugehörigen Prozesse sind im Hinblick auf die erforderliche Effizienz ebenfalls kritisch zu überprüfen.

Für die Wirksamkeit der Frühwarnverfahren entscheidend sind zunächst die Qualität der Daten, die korrekte Parametrisierung der Systeme und die Nutzung vorhandener Schnittstellen. Falsche Frühwarnverfahren schränken die Aussagekraft ermittelter Risikoprofile stark ein und bergen die Gefahr von Fehlsteuerungen oder Unterschätzung der Risikosituation.

BERATUNGSANGEBOT

Fit für die Sonderprüfung nach § 44 KWG.



Die dadurch gestiegenen Anforderungen an die Prüfung der Frühwarnsysteme durch die Interne Revision sind deshalb durch eine entsprechende Prüfungsplanung und kompetente Prüfungshandlungen abzubilden. Wichtig ist hier die regelmäßige Prüfung der kontinuierlichen Anpassung der Verfahren und Methoden auf der Grundlage gesetzlicher, aufsichtlicher und risikobasierter Entwicklungen im Zeitablauf.

Die Interne Revision, als zentrale Funktion innerhalb des internen Überwachungssystems, sollte dabei angemessen in die Risikomanagementprozesse eingebettet werden. Dabei ist die Angemessenheit und Wirksamkeit der prozessintegrierten und prozessunabhängigen Überwachungsaktivitäten in der First und Second Line of Defense zu berücksichtigen.

PRAXISTIPPS

  • Die Beschreibung der definierten Indikatoren, Steuerungsmaßnahmen, Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen sollte regelmäßig beurteilt werden (Sind diese systematisch und für sachkundige Dritte nachvollziehbar?).
  • Eignen sich die implementierten Risikosteuerungsmaßnahmen überhaupt (Wirken diese tatsächlich wie gewünscht auf das Risiko ein)?
  • Wird die Risikostrategie mit den definierten Maßnahmen insgesamt umgesetzt?
  • Prüfung der Eignung der implementierten Kontrollen (Können diese sicherstellen, dass die vom Management festgelegten Risikosteuerungsmaßnahmen korrekt und zeitgerecht durchgeführt werden?).
  • Vergessen Sie aber auch nicht, die Wirtschaftlichkeit gewählter Maßnahmen und Kontrollen zur Steuerung der identifizierten Risiken in die Beurteilung einzubeziehen!


Beitragsnummer: 3202

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Simulation und Vorbereitung einer Sonderprüfung nach § 44 KWG

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Mehrwertbilanz der Internen Revision – Pflicht oder Kür?

Die Prüfungshandlungen der Revision erstrecken sich auch auf die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse. Mit der Mehrwertwertbilanz wird das transparent.

05.01.2023

Beitragsicon
Prüfung des Managements von Immobilienrisiken

Nach Zinswende 2022 und neuen Regulierungen müssen Banken Immobilienrisiken neu bewerten und managen für Zukunftssicherheit.

02.04.2024

Beitragsicon
Nachhaltigkeitsmanagement – Prüfungsansätze für die Interne Revision

“Ein Gespenst geht um …” Nachhaltigkeit und ESG bieten mehr Chancen und sind eine absolute Notwendigkeit aufgrund des menschengemachten Klimawandels.

26.02.2024

Beitragsicon
Umfang der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Hemmungs- und Rechtskraftgrundsätze sind nach wie vor in der Instanzrechtsprechung jedenfalls teilweise unbekannt.

21.08.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.