Freitag, 27. September 2019

Einsatz von Risikoanalysen in Kreditinstituten

Bewertung von Auslagerungssachverhalten und Definition von risikomindernden Maßnahmen.

Jörg Schmitz, Sourcing Manager, Betriebsorganisation, KfW-IPEX Bank







Kein Kreditinstitut wird eine Auslagerung ohne vorherige Risikobewertung vornehmen. Ebenfalls werden laufende Auslagerungen in festen Fristen einer Kontrolle unterzogen, ob alle Risiken noch korrekt eingewertet sind. Risikoanalysen bilden damit einen der relevanten Bausteine innerhalb des Aufgabenspektrums einer Auslagerungsüberwachung.

Diese Ausarbeitung untersucht die Ableitung einer konsistenten Risikoanalyse sowie ihre Bedeutung und Anwendung im Institut beispielhaft. Dabei werden insbesondere die beteiligten Rollen des Instituts, der Risikoanalyse-Prozess sowie die wertstiftende Verwendung der Analyse-Ergebnisse beleuchtet.

I. Beteiligte Rollen in der Risikoanalyse

1. Rollen und ihre Bedeutung

Der zeitliche und operative Aufwand für Risikoanalysen steigt mit der Komplexität und dem Umfang des betrachteten Auslagerungssachverhaltes. „Jede Rolle, die an der Risikoanalyse teilnimmt, sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein, denn jede Rolle trägt ein Stück zum Gesamtbild der Analyse bei, um am Ende zu einer ausgewogenen, nachvollziehbaren und vor allem gut dokumentierten Einwertung von Auslagerungssachverhalten zu gelangen.“[1]

Die weiteren Rollen neben der Fachabteilung und dem Auslagerungsmanagement werden auch als „Risikoexperten“ bezeichnet. Allein schon aufgrund des Dokumentations-Umfangs von Risikoanalysen sollte die Last nicht auf einer Schulter ruhen. „Im Zusammenspiel der Rollen und Funktionen – fachliche und formale Auslagerungsüberwachung sowie Risikoexperten – werden notwendige Details sichtbar, die die oben genannte Präzisierung in der Dokumentation effizient stärken.“[2]

2. Fachabteilung/Fachverantwortliche

Auslagerungen werden i. d. R. von einer Fachabteilung angestrebt, daher wird hier auch eine der wichtigsten Zuständigkeiten verankert: der fachlich Verantwortliche. „Er ist derjenige, der die Auslagerung definiert, in ihrem Umfang bestens kennt und alle fachlich-technischen Feinheiten als Ansprechpartner ausgelotet hat.“[3] [...]
Beitragsnummer: 3205

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