Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Vertrieb von Versicherungsprodukten.
Thomas Maurer, Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG.
I. Einleitung
Am 23.02.2018 ist die Insurance Distribution Directive (IDD) in Kraft getreten und war zu diesem Zeitpunkt von den betroffenen Instituten umzusetzen. Die IDD ist eine Neufassung der Versicherungsvermittlerrichtlinie IMD aus dem Jahr 2002. Sie stellt ein umfassendes neues Regelwerk der EU für alle am Versicherungsvertrieb beteiligten Akteure dar.
In der aktuellen Zinssituation gewinnen die Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft für die Kreditinstitute zunehmend an Bedeutung. Die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen leisten hierzu einen erheblichen Beitrag. Hinzu kommt, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Kundenberatung das Bedarfsfeld „Versicherungen“ nicht ausgeklammert werden kann, so dass die IDD auf den gesamten Kundenvertrieb eines Kreditinstituts durchschlägt. In der Folge sind die Institute gehalten, die Vorgaben der IDD zügig umzusetzen und in die entsprechenden Kunden- und Abwicklungsprozesse zu integrieren. Es ist analog der Erfahrungen aus dem WpHG damit zu rechnen, dass der Vertrieb von Versicherungsprodukten vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes zunehmend in den Fokus der Aufsicht rückt und entsprechende Prüfungen nach sich zieht.
II. Definitionen der IDD
Der Versicherungsvertrieb erfasst folgende Bereiche:
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Beitragsnummer: 3230