Montag, 16. September 2019

Meldewesendaten als wesentliche Bemessungsgrundlage für den SREP

Verschärfter Fokus der Aufsicht auf die Datenqualität von Meldewesen-Daten im SSM und daraus resultierende Folgen im SREP

Sonja, Olivier, Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

I. Bedeutung der Datenqualität im Rahmen des Meldeprozesses im Single Supervisory Mechanism (SSM)

Der Single Supervisory Mechanism (SSM) wurde zur Sicherstellung einer einheitlichen Aufsicht sowie zur Stärkung der Stabilität und Sicherheit des europäischen Bankensektors gegründet[1]. Während die Europäische Zentralbank (EZB) für die direkte Aufsicht bedeutender Institute (SIs) und die übergeordnete Systemüberwachung verantwortlich ist, wird die Bankenaufsicht weniger bedeutenden Institute (LSI) durch die nationalen Zentralbanken (NZB) erfüllt. Hinsichtlich der LSI erfolgt anhand der Vorgaben von einheitlichen Aufsichtspraktiken und Leitlinien eine indirekte Aufsicht durch die EZB.

Kreditinstitute unterliegen im SSM einer Vielzahl von Anzeigepflichten sowie aufsichtsrechtlicher Meldeanforderungen, die sich aus nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen begründen. Die Einreichung der Meldungen erfolgt über die nationale Zentralbank. Diese werden an die EZB und für die von der EBA Decision 2015/130 betroffenen Institute an die European Banking Authority (EBA) weitergeleitet. Jede Instanz führt unterschiedliche, ihren Aufgabenbereich betreffende Validierungs- und Vollständigkeitsüberprüfungen der Meldedaten durch, sodass die Meldungen, die fehlerfrei bei der nationalen Zentralbank eingereicht wurden, bei einer darauffolgenden Instanz zu Validierungsfehlern führen können[2]. Die EZB veröffentlicht hierzu vorgenommene Anpassungen und Ergänzungen ihrer Datenüberprüfungen, die bereits bei der Einreichung bei den nationalen Zentralbanken berücksichtigt werden müssen[3]. [...]
Beitragsnummer: 3235

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