BGH bestätigt Bepreisbarkeit von Bareinzahlungs- und -auszahlungsentgelten.
Dr. Roman Jordans, LL.M. (NZ), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CBH Rechtsanwälte, Köln
I. Einleitung
Durch die bereits lange anhaltende Negativzinsphase nimmt das Erwirtschaften von Entgelten an wirtschaftlicher Bedeutung für Kreditinstitute zu. Bei der Vereinbarung von Entgelten ist allerdings die Rechtsprechung des BGH, insbesondere des XI. Zivilsenats, zu beachten.
Jüngst hat der BGH bestätigt, dass abweichend von älterer Rechtsprechung unter dem neuen Zahlungsdiensterecht Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter vereinbart werden dürfen.
II. Alte Rechtslage [...]
Beitragsnummer: 3433