Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie (5. EU-Geldwäscherichtlinie).
Ass.-jur. Franziska Horstmann LL.M, stellvertretende Geldwäschebeauftragte, Compliance, Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover.

I. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
Mit der Richtlinie (EU) 2018/849 vom 30.05.2018 wurde die 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 geändert.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 10.01.2020 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das deutsche Umsetzungsgesetz soll voraussichtlich bereits zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Aktuell liegen sowohl ein Regierungsentwurf als auch eine Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Entwurf vor. Der Regierungsentwurf enthält einige Änderungen, die gravierende Auswirkungen für die tägliche Bankenpraxis haben dürften. Zusätzlich zu diesen Änderungen lässt der Entwurf leider einige Fragen weiterhin offen, die für eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dringend einer Klärung bedürften.
II. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen [...]
Beitragsnummer: 3449