Montag, 12. März 2018

Keinen Rechtsmissbrauch in Widerrufsfällen bei verspäteter Vertragsreue

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Thümmel, Schütze & Partner

In einem Fall, in dem das Berufungsgericht das Widerrufsrecht mit der Begründung als rechtsmissbräuchlich und damit als nicht bestehend angesehen hatte, es liege ein Fall sehr später Vertragsreue aufgrund gewandelter wirtschaftlicher Verhältnisse vor, hebt der Bundesgerichtshof in seinem Urt. v. 09.01.2018, Az. XI ZR 402/16, hervor, dass ein Verstoß des Widerrufenden gegen § 242 BGB nicht daraus hergeleitet werden könne, der vom Gesetzgeber mit der Einräumung des Widerrufsrechts intendierte Schutzzweck sei für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht leitend gewesen. Ebenso wenig hänge das Ergebnis einer Subsumption unter § 242 BGB davon ab, wie gewichtig der Belehrungsfehler gewesen ist.

Seminartipp

BauFi-Tage: Aktuelle Rechtsfragen rund um die Baufinanzierung, 13.11.2018, Frankfurt/M.



Beitragsnummer: 440

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Grüneberg BGB Chat-Book 2025

Grüneberg BGB Chat-Book 2025

26.03.2025

Beitragsicon
Verwahrentgelte auf Girokonten sind zulässig

Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 04.02.2025 die grundsätzliche Zulässigkeit der Vereinbarung von Verwahrentgelten bei Girokonten bestätigt.

18.02.2025

Beitragsicon
Widerrufsrecht bei Null-Prozent-Finanzierung

OLG Karlsruhe: Null-Prozent–Finanzierungen sind weder entgeltliche Verbraucherdarlehensverträge noch entgeltliche Verbraucherverträge i.S.d. Fernabsatzrechts.

17.04.2025

Beitragsicon
Kunden haften bei mangelhafter Prüfung im Online-Banking

Das Kammergericht Berlin hat sich mit unterlassenen Prüfpflichten des Kunden einer Zahlungsdienstleisterin bei einer Überweisung auseinandergesetzt.

18.07.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.