Samstag, 17. März 2018

MaRisk-konformer Refinanzierungsplan

Normen Rohde, Spezialist Liquiditätsrisiko, Berliner Volksbank

Die MaRisk-Novelle aus 2017 enthält mit der Forderung eines Refinanzierungsplans eine neue Komponente für das Liquiditätsrisikomanagement deutscher Regionalbanken. Eine inhaltliche Bewertung des Refinanzierungsplans ist auch in zwei Elementen des SREP (Governance und Liquiditätsrisiken) vorgesehen und geht damit indirekt in das SREP-Gesamtscoring (inkl. EK-Aufschlag) ein. Auch aus ökonomischer Sicht lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten, um in Zeiten der Digitalisierung und Negativzinsen auf größere Abrufrisiken aus Kundeneinlagen vorbereitet zu sein.

Mindestanforderungen der MaRisk

Das Institut hat einen internen Refinanzierungsplan aufzustellen, der die Strategien, den Risikoappetit und das Geschäftsmodell angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont hat einen angemessen langen, in der Regel mehrjährigen Zeitraum zu umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den Refinanzierungsbedarf auswirken. Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen (BTR 3.1 Tz. 12 der MaRisk).

Die MaRisk-Erläuterungen sehen die Möglichkeit vor, den ökonomischen Refinanzierungsplan über die Funding Plan-Meldung gemäß EBA/GL/2014/04 zu erfüllen. Dies ist für Regionalbanken keine Erleichterung, da kürzlich fast alle von dieser Meldepflicht befreit wurden. Außerdem beinhaltet die Funding Plan-Meldung keine Betrachtung eines adversen Szenarios, das in den MaRisk für den Refinanzierungsplan ausdrücklich eingefordert wird.

 SEMINARTIPPS

Umsetzung für das Normalszenario

Ausgangspunkt für den Refinanzierungsplan bildet die Gesamtbankplanung der Bank. Die passiven Bilanzpositionen der Gesamtbankplanung werden auf einer höheren Aggregationsebene zusammengefasst. Neben dem Eigenkapital könnten diese z. B. die im ALMM-Meldebogen C 68.00 genannten Refinanzierungsprodukte sein:

  • Retaileinlagen
  • unbesichert Großkundeneinlagen
  • unbesichert Finanzkundeneinlagen
  • besicherte Refinanzierung

Klassischerweise wird ein aus dem Kundenkreditgeschäft entstehender Refinanzierungsbedarf mit unbesicherten Finanzkundeneinlagen geschlossen. Eine sorgfältige Refinanzierungsplanung beinhaltet aber auch die Auseinandersetzung mit alternativen Refinanzierungsformen. Die aktuell in weiten Teilen der Kreditwirtwirtschaft reichliche Liquiditätsausstattung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Liquidität ein Wirtschaftsgut ist, das in normalen Marktphasen seinen Preis hat.

Das Verfahren KEV für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen oder das Pfandbriefpooling bieten die Möglichkeit Refinanzierungsoptionen zu installieren, aus denen bei Bedarf schnell Liquidität generiert werden kann. Beide implizieren die Nutzung von Vermögenswerten auf der Aktivseite, um die Refinanzierung kostenminimal zu gestalten. Die folgende Darstellung visualisiert eine mögliche Bewertung alternativer Refinanzierungsformen:

Abbildung 1: Bewertung alternativer Refinanzierungsformen

Grundsätzlich gelten Kundeneinlagen als stabil. Die kurze juristische Fälligkeit resultiert jedoch in einem Abrufrisiko, das in der Darstellung durch die rote Farbe ausgedrückt wird. Die Größe der Kreise symbolisiert das mögliche Refinanzierungsvolumen und ist von der individuellen Banksituation abhängig. Die konkrete Positionierung einer Refinanzierungsform in der Matrix (d. h. Aufwand und Refinanzierungskosten) hängt entscheidend von der geplanten Laufzeit, der aktuellen Zinsstrukturkurve und bereits vorhandener Infrastruktur (z. B. Kapitalmarktzugang) ab. Abbildung 1 ist daher nur als Muster zu verstehen und wird sich bankindividuell stark unterscheiden.

 BUCHTIPP

Normen Rohde (Hrsg.), Liquiditätsrisikomanagement deutscher Regionalbanken unter ganzheitlicher Betrachtung der drei Baseler Säulen, 2017.

Umsetzung für das adverse Szenario

Neben dem Normalszenario fordern die MaRisk auch eine Refinanzierungsplanung für adverse Entwicklungen. Eine maximal schlanke Umsetzung dieser Anforderung könnte in der Annahme bestehen, dass alle fälligen Termineinlagen von Privatkunden durch Finanzkundeneinlagen ersetzt werden. Die Stabilität der Kundeneinlagen könnte man durch die Anrechnungsfaktoren der NSFR approximieren. In der NSFR ist beispielsweise für Großkundeneinlagen ein Abfluss von 50% auf Jahressicht vorgesehen. Kombiniert man diese Stabilitätsannahmen mit den Fälligkeitsinformationen aus dem neuen Meldebogen C 66.00 ergibt sich die quantitative Basis für einen adversen Refinanzierungsplan. Mögliche Notfallmaßnahmen in einer adversen Entwicklung ergeben sich aus den in Abbildung 1 genannten Handlungsoptionen die im Liquiditätsnotfallplan (BTR 3.1 Tz. 9 der MaRisk) beschrieben sein sollten. Eine Verzahnung von Refinanzierungsplan, adversem Refinanzierungsplan und Liquiditätsnotfallplan ist so gegeben. Der ILAAP-Leitfaden der EZB betont darüber hinaus die notwendige Konsistenz mit dem Sanierungsplan.

Zusammenfassung und Ausblick

Der Refinanzierungsplan als neue Mindestanforderung an das Liquiditätsrisikomanagement bietet auch ökonomische Chancen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit alternativen Refinanzierungsformen sichert Handlungsfreiräume und senkt langfristig die Refinanzierungskosten.

Alternative Refinanzierungsformen können auch in adversen Szenarien risikomindernd wirken, sollten aber mit dem Liquiditätsnotfallplan abgestimmt sein. Eine einfache quantitative Abschätzung eines adversen Refinanzierungsplans kann auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz (Meldebogen C 66.00) erfolgen.

PRAXISTIPPS

  • Setzen Sie sich frühzeitig mit alternativen Refinanzierungsformen auseinander.
  • Stellen Sie eine Konsistenz zwischen Refinanzierungsplan, adversem Refinanzierungsplan, Liquiditätsnotfallplan und Sanierungsplan sicher.


Beitragsnummer: 483

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