Montag, 13. Januar 2020

Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung bei Bürgschaftserklärung

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seiner Entscheidung vom 04.07.2019, Az. 15 U 190/18, hält das Oberlandesgericht Köln fest, dass bei Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung das Stehenlassen der Passagen zu den Widerrufsfolgen (hier insbesondere „die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren“) auch bei der Bürgschaft unschädlich ist.

 

SEMINARTIPP

Kreditsicherheiten Kompakt: Sach- & Personalsicherheiten, 30.09.2020, Frankfurt/M.

  

BUCHTIPP

Nobbe (Hrsg.), Kommentar zum Kreditrecht, 3. Aufl. 2018.

    


Beitragsnummer: 4892

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