Marko Geisink, Bereichsleiter Interne Revision, Sparkasse Bielefeld.
I. Qualitätsanspruch an die Interne Revision
Die Interne Revision in Sparkassen ist bereits seit vielen Jahren Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Regulierung. Bereits im Jahr 2000 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen „Mindestanforderungen an die Interne Revision (MaIR)“ veröffentlicht. Die MaIR wurden im Jahr 2005 von der Nachfolgebehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ aufgenommen und seitdem regelmäßig weiterentwickelt. Somit gehört es für die Interne Revision eines Kreditinstituts zum Alltag, sich an externen Vorgaben hinsichtlich ihrer Organisation und Arbeitsweise messen zu lassen. Der Abschlussprüfer von Banken und Sparkassen hat jährlich die Angemessenheit und Wirksamkeit der Internen Revision gemäß den Vorgaben der MaRisk zu beurteilen.
Aufgrund der ohnehin schon einzuhaltenden regulatorischen Vorgaben stellt sich die legitime Frage, warum sich die Interne Revision darüber hinaus auch noch zu den IIA-Standards bekennen und diese einhalten sollte. Aus formaler Sicht sind Sparkassen, die Unternehmensmitglied im Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) sind, bereits über die Vereinssatzung dazu verpflichtet. Zielführender ist aber die Beschäftigung mit dem individuellen Qualitätsanspruch.
Die Einhaltung der MaRisk bietet nicht immer die Gewähr dafür, dass damit auch die Erwartungen des Vorstands an „seine“ Interne Revision erfüllt werden, denn der Fokus der Bankenaufsicht liegt auf der Stabilität des Finanzmarkts. Infolgedessen hat die Interne Revision als sog. „3. Verteidigungslinie“ insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Risikomanagements einschließlich des Internen Kontrollsystems sowie sämtlicher Prozesse zu beurteilen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit oder die Erbringung von Beratungsleistungen wird indes nicht verlangt.
Vorstände erwarten jedoch regelmäßig einen „Mehrwert“, insbesondere einen laufenden Beitrag zur betriebswirtschaftlichen Verbesserung der Organisation. Dies deckt sich mit der „Mission“ und der „Definition“ der Internen Revision als Elemente der IIA-Standards: „Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“
Schließlich orientiert sich die Interne Revision häufig an dem allgemeinen Niveau der Corporate-Governance-Strukturen in der Sparkasse, insbesondere den Funktionen der sog. „2. Verteidigungslinie“ (z. B. Compliance und Risikocontrolling). Ein hohes Niveau dieser Funktionen fordert i. d. R. auch von der Internen Revision eine entsprechende Qualität und Fachkompetenz.

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Beitragsnummer: 5158