Dr. Normen Rohde, Risikocontrolling, Berliner Volksbank eG
Anton Fuchs, Risikocontrolling, Landesbank Berlin AG
I. Motivation
Im Sommer 2019 konsultierte die BaFin die Änderungen der FinaRisikoV, die für von der BaFin beaufsichtigte Banken u. a. neue Meldebögen zur Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos beinhalten. Herausgekommen sind zwei zusätzliche Meldevordrucke „KPL“ (Anlage 25) und „ILAAP“ (Anlage 26), welche ab 01.07.2020 in Kraft treten. Die BaFin setzt die EBA-Leitlinie zu den für SREP erhobenen ICAAP- und ILAAP-Informationen (EBA/GL/2016/10) um und geht einen Schritt in die von der EZB beschriebene konsistente Überwachungspraxis für weniger bedeutende Institute (Less significant institutions, LSI) innerhalb des SSM.
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Beitragsnummer: 5165