Freitag, 21. Februar 2020

Neues ILAAP-Meldewesen

Hintergründe und Implikationen der Novelle der FinaRisikoV aus Sicht des Liquiditätsrisikocontrollings.

Dr. Normen Rohde, Risikocontrolling, Berliner Volksbank eG



Anton Fuchs, Risikocontrolling, Landesbank Berlin AG

 

I. Motivation

 

Im Sommer 2019 konsultierte die BaFin die Änderungen der FinaRisikoV, die für von der BaFin beaufsichtigte Banken u. a. neue Meldebögen zur Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos beinhalten. Herausgekommen sind zwei zusätzliche Meldevordrucke „KPL“ (Anlage 25) und „ILAAP“ (Anlage 26), welche ab 01.07.2020 in Kraft treten. Die BaFin setzt die EBA-Leitlinie zu den für SREP erhobenen ICAAP- und ILAAP-Informationen (EBA/GL/2016/10) um und geht einen Schritt in die von der EZB beschriebene konsistente Überwachungspraxis für weniger bedeutende Institute (Less significant institutions, LSI) innerhalb des SSM.

  [...]
Beitragsnummer: 5165

Weiterlesen?

Dies ist ein kostenloser Beitrag aus unserem Beitragsarchiv.

Um diese Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach auf Beitragsarchiv klicken.

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "Beitragsarchiv" Ihre Beiträge anschauen.

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Machen statt warten! – Sind Banken heute schon startklar für DORA?

Im Beitrag geht es um DORA-Anforderungen & reguläre IKT-Risikomanagementrahmenwerk (RMF), deren RTS größere Prozess-Auswirkungen in Instituten haben können.

13.05.2024

Beitragsicon
GenKI-Agenten: Die neue Ära der Prozessautomation im Finanzsektor

Generative KI revolutioniert die Prozessautomation im Finanzsektor und eröffnet neue Effizienzpotenziale durch gezielte Anwendung in der Praxis.

07.02.2025

Beitragsicon
Aktuelle Entwicklungen bei Wohnimmobilienfinanzierungen & deren Folgen

Der Wohnimmobilienmarkt und die Zinsentwicklung erfordern wieder restriktivere Kreditstrukturen mit dem Fokus auf Kapitaldienstfähigkeit und Bewertung.

08.04.2025

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.