Samstag, 30. Juni 2018

SREP und Internal Governance

Michael Claaßen, Bereichsleiter Interne Revision, Volksbank Marl-Recklinghausen eG

Eine neue Konsultation der EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP-Leitlinie) erfolgte in 2017 und wird voraussichtlich bis Anfang 2019 in Kraft treten. Zum 01.07.2018 wird weiterhin die bisherige Leitlinie zur Internen Governance (GL 44) durch eine neue Leitlinie zur Internen Governance ersetzt.

Anpassungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Rahmen einer Konsultation im Jahr 2017 nachfolgende Leitlinien konsultiert:

  • eine Aktualisierung der EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP-Leitlinien) mit dem Titel „Guidelines on common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process (SREP) and supervisory stress testing),
  • eine Aktualisierung der Leitlinien der EBA zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos aufgrund von Nichthandelsaktivitäten (IRRBB-Leitlinien) und
  • eine Aktualisierung der EBA-Leitlinien für die Stresstests von Instituten.
Die Konsultation enthält eine Vielzahl von Anpassungen. Die Umsetzung soll bis zum 01.01.2019 erfolgen. Mit Wirkung vom 01.07.2018 wird die bisherige GL 44 aus dem Jahre 2011 durch eine neue Leitlinie ersetzt.

SEMINARTIPP


Reduzierte Prüfungsrisiken für die Interne Revision durch SREP-basierte Prüfungsansätze, 07.11.2018, Hamburg.


Leitlinie zur Internen Governance

Die neue Leitlinie zur Internen Governance umfasst 53 Seiten und liegt seit März 2018 in deutscher Übersetzung vor. Der Aufbau ist wie folgt:

  • Titel I – Verhältnismäßigkeit
  • Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
  • Titel III – Rahmenwerk für die Governance
  • Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln (business conduct)
  • Titel V – Interne Kontrollrichtlinien und Interne Kontrollmechanismen
  • Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
  • Titel VII – Transparenz
  • Anhang I – Bei der Entwicklung von Richtlinien zur Internen Governance zu berücksichtigende Aspekte

Interne Revision innerhalb der Leitlinie zur Internen Governance

Unter dem Titel V - Punkt 22 wird auf die Anforderungen an eine Interne Revision eingegangen. Die Inhalte spiegeln auf der einen Seite bereits adressierte Anforderungen der MaRisk wider, erläutern und ergänzen andererseits die Anforderungen um weitere Aspekte.

Unter den Punkten 197 bis 199 werden berufsständische Anforderungen, wie Unabhängigkeit, Anforderungen an eine wirksame Revision, Qualifikationserfordernisse und risikobasierte Prüfungsansätze näher erläutert. Im Hinblick auf die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sind bei der Tätigkeit der Internen Revision die Größe und der Standort des Instituts sowie die Art, der Umfang und die Komplexität, der mit dem Geschäftsmodell, den Geschäftstätigkeiten, der Risikokultur und dem Risikoappetit des Instituts einhergehenden Risiken, angemessen zu berücksichtigen.

Unter dem Punkt 200 wird dargelegt, dass die Interne Revision nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung spezifischer Interner Kontrollstrategien, -mechanismen und -verfahren sowie Risikolimiten beteiligt sein darf. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den MaRisk. Es wird aber weiter ausgeführt, dass das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion jedoch nicht davon abgehalten werden soll, die Interne Revision um Beiträge in Zusammenhang mit Risiken, internen Kontrollen und der Einhaltung von anwendbaren Vorschriften zu konsultieren.

Die Interne Revision sollte bewerten, ob die Internen Kontrollrichtlinien des Instituts sowohl wirksam als auch effizient sind. Die näheren Anforderungen werden in einer Aufzählung dargestellt.

Als weitere Aufgaben werden insbesondere die Prüfung der Integrität der Prozesse, der Zuverlässigkeit der Methoden und Techniken des Instituts sowie der seinen internen Modellen zugrundeliegenden Annahmen und Informationsquellen dargestellt.

Die Interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufstandes einhalten. Ein Beispiel für die hier angeführten Normen des Berufstandes sind die vom Institute of Internal Auditors (IIA) verfassten Standards.

Abschließend wird auf die Prüfungsplanung und die Prüfungsziele eingegangen. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens durch die jeweils zuständige Leitungsebene sein, um ihre wirksame und fristgerechte Mängelbeseitigung sicherzustellen und entsprechend Bericht zu erstatten.

Die Beschäftigung mit der Leitlinie sollte Pflichtlektüre für eine Interne Revision sein, unabhängig welcher SREP Kategorie das Institut angehört.

PRAXISTIPPS

  • Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der SREP Leitlinie, damit Sie wissen, was gegebenenfalls zukünftig erwartet wird.
  • Berücksichtigen Sie die Anforderungen der Leitlinien zur Internen Governance bei Umsetzung der MaRisk-Anforderungen.


Beitragsnummer: 637

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