Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg.
Kreditinstitute beschäftigen sich ausführlich mit den klassischen Risikoarten, die auch in den MaRisk[1] verankert sind, dazu zählen das Adressenrisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko und die operationellen Risiken. Zur Beurteilung des Adressenrisikos wiederum werden Bilanzkennzahlen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Informationen über Auftragsbestände und vieles mehr herangezogen.
Typischerweise sind dies auch die Bereiche, mit denen sich die Kreditrevision auseinandersetzt, wenn sie das Risiko aus einem Kreditengagement bewertet. Ein Aspekt bleibt dabei häufig unbeachtet, der gerade bei Inhaber-geführten Unternehmen, also typischen KMU[2], ein erhebliches Risiko ausmachen kann. Es ist die Frage der adäquaten Nachfolgeregelung, die existentiell für den Erfolg und den Weiterbestand des Betriebs ist.
I. Übergabe geplant
Das Thema Nachfolgeregelung erreicht aktuell eine durchaus bemerkenswerte Dimension. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat dies in ihrem Research-Beitrag zur Volkswirtschaft deutlich gemacht. Auf Basis von Befragungen kann man davon ausgehen, dass bis Ende 2020 rd. 227.000 kleine und mittlere Unternehmen eine Nachfolgeregelung anstreben[3].
Die Tragweite dieser Entwicklung zeigt sich bei einer weitergehenden Analyse zu diesen Betrieben. Sie stehen u. a. für etwa zwei Mio. Arbeitsplätze, fast 90.000 Ausbildungsplätze, generieren Umsätze von ca. 311 Mrd. € und investieren jährlich rd. neun Mrd. € in Maschinen und Ausrüstungen[4].
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Beitragsnummer: 6460