Mittwoch, 4. Juli 2018

Vorteile kurzer Video-Schulungen – Beispiel DSGVO

Christian Maull, Spezialist Compliance, FCH Compliance GmbH

MiFID II, Unfallverhütungsvorschriften, Datenschutz, Verhalten im Brandfall, die neuesten Produkte in einer Vertriebsschulung u. v. m. Die Zahl der (Pflicht-)Schulungen für Mitarbeiter nimmt stetig zu. Häufig kommt es dabei allein schon bei der Planung der Veranstaltungen zu Problemen. Bis ein Termin, an dem alle Beteiligten verfügbar sind und ein passender, ggf. sogar externer Referent gefunden wurde vergehen teils Wochen. Dies ist nicht nur anstrengend für Schulungsteilnehmer und Personalbetreuer, sondern auch für Referenten oder interne Beauftragte, die angehalten sind Schulungen durchzuführen.

BUCHTIPPS

Daumann/Leicht (Hrsg.), Arbeitsbuch Regulatorische Compliance,

2. Aufl. 2018.

Lindner, Erfolgsfaktor Humankapital bei der Fusion von Banken, 2018.

Kuhn/Thaler (Hrsg.), BankPersonaler-Handbuch, 2016.

Warum Präsenzveranstaltungen?

Die Verbreitung von Informationen an einen Adressatenkreis in einer Präsenzveranstaltung, an der alle Beteiligten anwesend sind hat Tradition. Präsenzschulungen sind sinnvoll, ermöglichen direkte Rückfragen und bieten Chancen, Netzwerke zu pflegen. Für kurze Veranstaltungen, deren Inhalte nicht in Form einer Mail oder einem Memo verbreitet werden können, ist der Aufwand teilweise jedoch nicht angemessen. Häufig wird übersehen, dass es Alternativen zu klassischen Präsenzschulungen oder schriftlichen Informationsmitteln gibt.

Referenten oder Beauftragte bereiten einschlägige Schulungsinhalte in Präsentationsform vor und referieren vor einem festgelegten Teilnehmerkreis. Dabei wird übersehen, dass mit einer gewissen technischen Ausstattung, bei gleichbleibendem Aufwand für den Referenten flexible Schulungen für skalierbare Teilnehmerkreise durchführbar sind.

SEMINARTIPP


DSGVO – Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich, 12.11.2018, Frankfurt/M.


Sensibilisierungsmaßnahmen durch Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte, Geldwäschebeauftragte oder auch WpHG-Compliance-Beauftragte sind verpflichtet Mitarbeiter eines Unternehmens hinsichtlich der jeweiligen rechtlichen Belange zu sensibilisieren. Gerne werden hier gruppen-, abteilungs- oder sogar unternehmensweite Meetings einberufen, um die Botschaft zu überbringen. In regelmäßigen Abständen kann dies sogar sinnvoll sein. Der gleiche Effekt, nämlich die fachliche Information der Adressaten, kann jedoch auch über eine Videoschulung erfolgen. Mit geringem technischem Aufwand können Mitarbeiter flexibel die Weiterbildung vornehmen, die Dokumentation der Maßnahme kann, wenn gewünscht, technisch hinterlegt werden und die organisatorischen Grenzen beschränken sich auf ein Mindestmaß. Technisch können analog zu Präsenzveranstaltungen Möglichkeiten implementiert werden, die den Teilnehmern die Chancen für Fragen an den/die Referenten ermöglichen.

PRAXISTIPPS

  • Definieren Sie genau das Thema und den erforderlichen Teilnehmerkreis
  • Prüfen Sie, ob eine Präsenzveranstaltung unter den vorgegeben thematischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zwingend notwendig ist
  • Investieren Sie in eine hard- und softwaretechnische Grundausstattung bzw. suchen Sie einen Partner, der Sie dabei unterstützen kann
  • Fragen Sie schon bei der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit einem externen Partner, z.B. bei den Themen Arbeitssicherheit, IT-Sicherheit oder Datenschutz, ob er über diese technischen Möglichkeiten verfügt bzw. ob diese bereits im Angebot berücksichtigt worden sind.


Beitragsnummer: 723

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