Dienstag, 31. Juli 2018

Überprüfung überdurchschnittlich risikobehafteter Engagements

 Andreas Gertz, Kreditrevisor, Abt. Kreditrevision, Sparkasse Essen

Im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit untersucht die Revision regelmäßig Engagements, die erhöhte Ausfallrisiken ausweisen, bislang aber noch nicht wertberichtigt sind. Ziel dieser Prüfung ist die Quantifizierung von Ausfallpotentialen. Zu diesen Engagements gehören regelmäßig:

  • alle Sanierungs- und Intensivbetreuungsfälle, deren wirtschaftlicher Blankoanteil einen vorher definierten Betrag überschreitet,
  • alle Engagements, die durch eine ggf. durchgeführte externe Prüfung als erhöht risikobehaftet eingeschätzt worden sind,
  • alle Engagements mit weit unterdurchschnittlichen Ratings in Verbindung mit einem vorher festgelegten (Mindest-)Blankorisiko sowie alle
  • Engagements mit individueller Risikoeinschätzung durch Betreuer oder Marktfolge.
Zur Quantifizierung des EWB-Potentials empfiehlt sich die möglichst weitgehende Überprüfung der selektierten Engagements.

Für die Analyse der ausfallgefährdeten Engagements ist zunächst das aktuelle Obligo zu ermitteln. Ob auf die Gruppe verbundene Kunden oder auf den Betreuungsverbund abgestellt wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.

SEMINARTIPPS

EWB-Prozesse, 08.10.2018, Köln.

Kredit-Jahrestagung 2018, 12.–13.11.2018, Berlin.

Automatisierte EWB-Sicherheiten-Prüfungen, 03.12.2018, Frankfurt/M.

Zur Ermittlung eines eventuellen EWB-Bedarfs ist die Besicherung zu untersuchen. Die Bewertung der Sicherheiten hat hierbei nach den voraussichtlichen realisierbaren Verwertungserlösen zu erfolgen. Sofern die Sicherheitenbewertungen nicht aktuell sind, ist die kurzfristige Anpassung der Sicherheitenwerte auf Basis aktueller Wertgutachten (z. B. bei Immobilien) oder Expertenschätzungen (z. B. bei Sicherungsübereignungen) erforderlich.

Ein potentieller EWB-Bedarf wird im Regelfall der Differenz zwischen den aktuellen Inanspruchnahmen und dem aggregierten Realisationswert aller Sicherheiten sein. Von diesem Regelfall ist abzuweichen, sofern der Kunde noch weitere teilweise Tilgungsanteile erbringen kann.

Die Notwendigkeit einer EWB-Bildung kann systematisiert nach folgender Entscheidungsmatrix überprüft werden:

Kundennummer:

______________________________________

Kundenname:

___________________________________

Zutreffendes bitte ankreuzenGesamtpunktzahl
KriteriumHinweise/Erläuterungen
Engagement gekündigt bzw. eingeleitetes Insolvenzverfahren50
Dauernde Verlustsituationz. B. negatives Betriebsergebnis lfd. Jahr/Vorjahr25
Bedienbarkeit nicht gegebenz. B. Rückstände/Überziehungen, Kapitaldienstrechnung ergibt Unterdeckung25
Überschuldung/UnterbilanzVermögen deckt Verbindlichkeiten nicht ab; bei Privatpersonen Vermögensstatus beachten;25
Fehlende zeitnahe Informationen§ 18 KWG resp. interne Offenlegung nicht erfüllt, keine aktuellen BWAs usw.10
Zwangsmaßnahmen DritterPfändungen etc.10
Ab einem Punktwert von mindestens 50 ist eine EWB zu bilden.

Ergebnis: EWB erforderlich                               : EWB nicht erforderlich:

PRAXISTIPPS

  • Eine EWB-Prüfung sollte auch die Untersuchung erhöht risikobehafteter, aber noch nicht wertberichtigter Engagements erfassen. So besteht die Möglichkeit, weiteres Wertberichtigungspotential festzustellen.
  • Diese Überprüfung sollte grundsätzlich vor der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen.
  • Um die Notwendigkeit einer EWB-Bildung zu systematisieren, empfiehlt sich die Nutzung einer (eindeutigen!) Entscheidungsmatrix. In Abhängigkeit bestimmter Punktwerte – die wiederum bestimmten Kriterien zugeordnet sind – kann ein EWB-Bedarf hergeleitet werden.
  • Die Kriterien dieser Entscheidungsmatrix sollten i. w. auf unzureichende Liquiditäts-, Rentabilitäts- oder Kapitalaspekte abzielen.


Beitragsnummer: 728

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