Freitag, 6. Juli 2018

Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seinem Urt. v. 19.10.2017, Az. XI ZR 565/16, erinnert der Bundesgerichtshof daran, dass der geschädigte Kapitalanleger nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich das Vorliegen der Pflichtverletzung vollumfänglich darlegen muss. Erst hieran anschließend obliegt der die Pflicht verletzenden Partei im Wege der sog. sekundären Darlegungslast darzulegen, wie im Einzelnen beraten bzw. aufgeklärt, und wann genau der Prospekt dem Anleger ausgehändigt wurde. Dabei richten sich die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast nach der Möglichkeit und Zumutbarkeit. Begegnet die Darlegungslast Schwierigkeiten, weil die entsprechenden Tatsachen unbekannt oder nicht in Erfahrung zu bringen sind, dann kann von der anlageberatenden Bank nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine solche Substantiierungslast nicht gefordert werden (BGH, Urteil v. 19.10.2017, a.a.O., Rn. 23). Demgemäß bleibe es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bei der den Kapitalanleger treffenden Beweispflicht darzulegen und zu beweisen, dass er vom Anlageberater keinen Anlageprospekt, der Risikohinweise enthält, rechtzeitig erhalten hat.

SEMINARTIPP

18. Heidelberger Bankrechts-Tage, 22.–23.10.2018, Heidelberg.



Beitragsnummer: 744

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Prospektqualität eines Informationsblattes

In der BGH-Entscheidung vom 14.11.2023, XI ZB 2/21 geht es u.a. um die spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie um das Erfordernis eines Prospektnachtrages.

21.03.2024

Beitragsicon
Insolvenzrecht in der Bankpraxis

Insolvenzrecht in der Bankpraxis

26.03.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.