Dienstag, 10. Juli 2018

Aufklärungspflichten bei Photovoltaikanlage

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seiner Entscheidung vom 24.10.2017, Az. 17 U 7/17, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass es gegen den Grundsatz der anlagegerechten Beratung verstoßen könne, wenn der Anlageberater dem interessierten Kapitalanleger nicht offenbart, dass er, der Kapitalanleger, das für die Rentabilität der komplexen Kapitalanlage maßgebliche Bonitätsrisiko des Mieters einer Photovoltaikanlage trägt.

SEMINARTIPP

18. Heidelberger Bankrechts-Tage, 22.–23.10.2018, Heidelberg.


PRAXISTIPP

Der dahingehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe lag ein Sonderfall vor. Denn fester Bestandteil des dem Kunden als Kapitalanlage beworbenen Photovoltaikprodukts war, dass dem Anleger die versprochene monatliche Miete netto zufließen muss, damit der Anleger nach Abzug der Finanzierungskosten hinsichtlich des von der Bank ebenfalls vermittelten Darlehens überhaupt zu einem monatlichen Überschuss gelangt. Dabei sollte der Kapitalanleger sich seines Anspruchs auf die zur Erzielung der monatlichen Miete dringend benötigte garantierte Einspeisevergütung gegen den Netzbetreiber begeben und stattdessen einen Anspruch gegen einen weniger solventen Schuldner erhalten, weswegen das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem solchen Fall völlig zurecht entschieden hat, dass der Anleger auf das dann drohende Totalverlustrisiko und insbesondere darauf hätte hingewiesen werden müssen, dass das Anlagekonzept nunmehr in Abweichung vom Regelfall gerade wegen der vorgegebenen Konzeption auch dann zum Scheitern verurteilt ist, wenn es zum Ausfall des neuen, offensichtlich weniger solventen Verpflichteten kommt (zur Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko bei der Vermittlung von Industrieanleihen vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 12.06.1996, Az. 3 U 78/95, WM 1996 S. 1.484, „Polly-Peck“).



Beitragsnummer: 748

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Hinweis auf Totalverlustrisiko/Werthaltigkeit eines Pfandsrechts

Der BGH stellt klar, dass im Prospekt nicht der Begriff "Totalverlustrisiko", sondern das maximale Verlustrisiko dem Kapitalanleger aufgezeigt werden sollte.

20.08.2024

Beitragsicon
Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Verwahrentgelten

BGH: Die Einführung von Verwahrentgelten ist für Guthaben bei bestehenden Giroverträgen durch ausdrücklichen Abschluss einer Änderungsvereinbarung möglich.

27.03.2025

Beitragsicon
Handbuch des Kapitalanlagerechts

Handbuch des Kapitalanlagerechts

20.12.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.