Mittwoch, 11. Juli 2018

Risikomonitoring auf Basis von Meldewesen-Daten aus Instituten

Michael Endmann, Direktor Gesamtbanksteuerung, Stadtsparkasse München

Am 8. Februar 2018 veröffentlichte die EBA die überarbeitete Version ihres „Methodological Guide on Risk Indicators and detailed Risk Analysis Tools”. Der primäre Zweck dieses Handbuchs besteht in der Darstellung der Zusammensetzung, Berechnungsvorschriften sowie des Sinn und Zwecks der darin enthaltenen Kennzahlen bzw. Analyse-Tools. Dies soll u. a. auch dafür sorgen, dass die Kennzahlen bzw. Tools korrekt interpretiert und verwendet werden.


 SEMINARTIPPS

Neue SREP- und Meldewesen-basierte Aufsichtsgespräche 2019, 07.11.2018, Hamburg.

Vergleichende Bankenaufsicht: Identifizierung von „Ausreißer-Instituten“, 08.11.2018, Hamburg.


Verwendung der Kennzahlen durch die (europäische) Aufsicht

Seit Februar 2011 (siehe hierzu bitte auch die Einleitung im oben genannten Handbuch) sammelt die EBA auf vierteljährlicher Basis statistische Informationen zu 55 Banken in Europa, um 53 sog. Key Risk Indicators zu errechnen. Key Risk Indicators sind Kennzahlen, die in obigem Handbuch definiert wurden und mittels derer Frühwarnsignale zu Risikoentwicklungen und Anfälligkeiten im europäischen Bankensektor erkannt bzw. identifiziert werden können.

Die EBA verwendet 21 dieser Key Risk Indicators in ihrem Risk Dashboard, welches ebenfalls auf vierteljährlicher Basis erstellt wird, und in dem die Risiko- und Ertragssituation für die direkt von der EZB überwachten Institute widergespiegelt wird. Für neun dieser Key Risk Indicators (KRI) wurden darüber hinaus Ampelschaltungen definiert, ab welchem Wert eines KRI die Kennzahl eine grüne, eine gelbe bzw. eine rote Ausprägung aufweist. Unter anderem wurden folgende KRI mit Ampelschaltungen durch die EBA definiert:

Die Quelle zur Befüllung dieser KRI ist das vereinheitlichte COREP- und FINREP-Meldewesen. Spätestens seit Mitte letzten Jahres erstellen alle Institute auch eine FINREP-Meldung, wenn auch mit abgestuftem Meldeumfang. Die für die Ermittlung der o. g. KRI nötigen Informationen bzw. Meldewesendaten sind in den Bögen enthalten, die alle Institute abgeben müssen. Insofern können alle Institute überprüfen, ob sie gemäß der Ampel-Definition in diesen KRI eine grüne, eine gelbe oder gar eine rote Ampelschaltung aufweisen.

Verwendung im SREP – kennzahlenbasierte Aufsicht

Im regelmäßig einmal jährlich erscheinenden SSM SREP Methodology Booklet legt die EZB dar, wie in ihrem Verantwortungsbereich der SREP umgesetzt wird. Hierin wird erkennbar, dass Kennzahlen, wie die hier vorgestellten KRI, von der Aufsicht als Ausgangsbeurteilungen für ihr aufsichtliches Handeln herangezogen werden (sog. Anchoring Scores). Weiterhin wird deutlich, dass intensive Benchmark-Vergleiche der Institute auf Basis von Kennzahlen durchgeführt werden. Institute, die gegenüber ihren Peer-Groups auffällig sind, dürfen wohl erwarten, dass diese Auffälligkeiten ihnen gegenüber durch die Aufsicht thematisiert werden.

Bei der Überwachung der sog. LSI werden derzeit noch Ansätze der National Competent Authorities (NCA), der nationalen Aufsichtsbehörden, verwendet. Dies wird sich laut Newsletter der EZB vom August 2017 in Bälde ändern. Hiernach entwickelte die EZB zusammen mit den NCA ein einheitliches Rahmenwerk zur Überwachung der LSI, angelehnt an das System und die Methode zur Überwachung der SI. Bis spätestens 2020 – beginnend in 2018 – soll dieses Rahmenwerk, genannt Risk Assessment System (RAS), durch alle NCA auf deren LSI ausgerollt worden sein.

PRAXISTIPPS

  • Die Umsetzung der FINREP-Meldepflicht für LSI zum Stichtag Juni 2017 erhöht die Transparenz der Aufsicht über den Zustand der kleineren Institute. Analyse und Kenntnis über eigene eingereichte Daten/Werte erhält größere Bedeutung.
  • (Wieder-)Verwendung der Meldewesenergebnisse in der internen Steuerung – aufsichtliche Kennzahlen und Verfahren als Nucleus der internen Steuerung, bspw. Aufnahme von KRI aus dem EBA Risk Dashboard in das interne Berichtswesen.
  • Know your peers: Institute sollten bemüht sein, Kenntnis über die Werte vergleichbarer Institute zu erhalten.



Beitragsnummer: 757

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