Neuausrichtung des ICAAP der Institute
Dr. Kordula Oppermann, Head of Finance & Risk Controlling, Airbus Group Bank GmbH, München
Hintergründe
Die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch interne Risikotragfähigkeitskonzepte und eines angemessenen, zeitnahen und aussagekräftigen Risikoreportings sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtspraxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) und den Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP) auf eine neue Basis gestellt.
Umfassende Neuerungen Risikotragfähigkeit
Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive. Bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte müssen beide Perspektiven abbilden, um eine langfristige Fortführung der Unternehmen sicher zu stellen. Nicht ausreichend sind Ansätze, die ausschließlich dem Gedanken des Gläubigerschutzes verpflichtet sind.
Die Institute dürfen ihre bisherigen Going-Concern-Ansätze bis auf Weiteres weiterführen.
Darüber hinaus werden eine mindestens drei Jahre umfassende Kapitalplanung sowie angemessene Stresstests gefordert. Die Kapitalplanung ist sowohl für ein Plan-/Basisszenario als auch ein adverses Szenario aufzustellen mit dem Ziel, die SREP-Gesamtkapitalanforderung in beiden Szenarien einzuhalten.
Diese Anforderungen gelten nur für Kreditinstitute, die unmittelbar der deutschen Bankenaufsicht unterliegen. Sie sind nicht auf bedeutende Institute, die der EZB-Aufsicht unterliegen, anwendbar. Sie stellen den zentralen Ausgangspunkt und Inputfaktor für die aufsichtliche Festsetzung des SREP-Kapitalzuschlags dar.
SEMINARTIPPS
8. Fachtagung Revision Risikomanagement, 25.-26.03.2019, Köln.Neue ganzheitliche Risikoinventur nach MaRisk, 27.03.2019, Köln.
Kreditrisikosteuerung nach neuem RTF-Leitfaden, 09.04.2019, Frankfurt/M.
Prüfung und Beurteilung der neuen Risikotragfähigkeits(RTF)-Prozesse, 10.04.2019, Köln.
Prüfung Risikoberichtswesen, 11.04.2019, Köln.
Gesamtbanksteuerung im Fokus von Aufsicht & Revision, 14.05.2019, Hamburg.
Weitreichende Anforderungen an die Risikoberichterstattung
Mit den in Modul AT 4.3.4 der neuen MaRisk formulierten Anforderungen an die Risikodatenaggregation soll sichergestellt werden, dass entscheidungsrelevante Risikoinformationen schnell, vollständig, genau und zeitnah den verantwortlichen Entscheidungsträgern vorliegen. Es soll damit die Reaktionsfähigkeit der Institute auf Krisensituationen erhöht werden.
Die Deutsche Bankenaufsicht betont, dass diese Anforderungen sich auf global und anderweitig systemrelevante Institute beziehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Zuge der Weiterentwicklung der Bankenpraxis diese Anforderungen auch von kleinen und mittelständischen Instituten entsprechend dem Proportionalitätsprinzip in absehbarer Zukunft zu erfüllen sind.
BUCHTIPP
Riediger (Hrsg.), Praktikerhandbuch Risikoreporting, 2018.
Hingegen sind die in Modul BT 3 formulierten Anforderungen an eine Risikoberichterstattung von allen Instituten zu erfüllen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer nachvollziehbaren, aussagekräftigen und zeitnahen Risikoberichterstattung. Quantitative Informationen sind entsprechend qualitativ zu würdigen und einzuordnen. Eine Herausforderung stellt die Anforderung an nicht standardisierte ad hoc Risikoinformationen aufgrund aktueller Marktsituationen dar.
Nicht-Handelsbuchinstitute können Erleichterungen bei der täglichen Risikoberichterstattung in Anspruch nehmen.
PRAXISTIPPS
- Überprüfung Angemessenheit bestehender Going-Concern-Ansätze.
- Würdigung der Granularität und Aktualität der Risikodaten.
- Weiterentwicklung der Prozesse und Inhalte der Risikoberichterstattung.
Beitragsnummer: 854