Dr. Tilman Schultheiß, Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner
Die Diskussionen um die seit 01.01.2018 anwendbare Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – „PRIIP-Verordnung“) gehen in die nächste Runde. Nachdem die Branche bislang vergeblich die Klärung zahlreicher offener Fragen dazu angemahnt hat, unter welchen Prämissen Anlagen als verpackte Anlageprodukte i. S. d. PRIIP-Verordnung gelten, haben nun die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, darunter die ESMA und die EBA, eingelenkt und die Kommission wegen befürchteter negativer Effekte zu Änderungen aufgefordert. Während die Bedenken in der Branche bislang eher (aber nicht ausschließlich) darauf fokussiert waren, dass unklar war, welche Anlagebedingungen dazu führen, dass für ein strukturiertes Produkt die aufwendigen Basisinformationsblätter erforderlich sind bzw. unter welchen Bedingungen der Vertrieb an Kleinanleger unzulässig ist, monieren die Finanzaufsichtsbehörden nun ein drohendes Nebeneinander verschiedener Informationsblätter. Der Information Overload ist leider eine seit vielen Jahren in der gesamten Finanzbranche zu beobachtende aufsichtsrechtliche Tendenz. Dabei werden die bezweckten Effekte häufig gar nicht erreicht und die Branche kämpft mit den stetig zunehmenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Der aktuelle Vorstoß ist daher ein begrüßenswerter Schritt.
SEMINARTIPP
Hamburger Wertpapiertage: Aufsichtsrecht & Verbraucherschutz, 15.05.–16.05.2019, Hamburg
Beitragsnummer: 890