Dienstag, 31. März 2020

EU Sustainable Finance - europ. Regelwerk ohne nationales Goldplating?

Herausforderungen der Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem in der EU.

Stefan Frisch, Director, WM Compliance Germany, Deutsche Bank AG.

 

 

I. Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirat (SFB) der Bundesregierung vom 05.03.2020

 

Kaum hatte der von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Sustainable Finance-Beirat (SFB), in dem 38 Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Wissenschaft und NGOs seit Juni 2019 beraten, am 05.03.2020 seinen Zwischenbericht veröffentlicht, dies verbunden mit der Anregung zur „Schaffung eines verpflichtenden transparenten Klassifizierungssystems für alle Finanzprodukte” in Deutschland[1], was über die EU-Pläne hinausgehen würde, forderte die Deutsche Kreditwirtschaft demgegenüber ein praxistaugliches europäisches Regelwerk ohne nationales Goldplating[2]. Der SFB hatte für die große Transformation (Transition) der Wirtschaft hin zu Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs[3] und des Pariser Klimabkommens[4] ambitioniert zum Ausdruck gebracht, Deutschland solle führend in Sustainable Finance werden[5].

 

Die 17 SDGs der Vereinten Nationen berücksichtigen laut BMZ erstmals alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen. Die 17 Ziele seien unteilbar und bedingten einander. Ihnen sind fünf Kernbotschaften als handlungsleitende Prinzipien vorangestellt: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Im Englischen spricht man von den „5 Ps“: People, Planet, Prosperity, Peace, Partnership[6]. Mit dem Pariser Abkommen soll die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden[7]. Jedoch musste wegen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) der für November 2020 im schottischen Glasgow geplante Weltklimagipfel COP26 abgesagt werden. Geplant ist, das Treffen im Jahr 2021 nachzuholen. Die EU-Kommission will trotz der Verschiebung an ihrem Zeitplan festhalten und bis September 2020 ein neues europäisches Klimaziel für 2030 präsentieren, so der Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in Brüssel am 01.04.2020. Aktuell noch will die EU den Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 40 % unter den Wert von 1990 reduzieren. Die Kommission will die Marke auf 50 bis 55 % hochsetzen, vorher aber die Auswirkungen genau prüfen[8].

 

Der dazu auf europäischer Ebene am 17.12.2019[9] politisch verabschiedete Kompromisstext zur EU-Taxonomie (EU Taxonomy), die der SFB als Grundlage für eine Produktklassifizierung damit anspricht, wird von ihm aber (nur) „als ein erster Schritt zur Steigerung der Transparenz auch auf Produktebene angesehen“, „Deutschland sollte sich in diesem Rahmen aktiver, sichtbarer und gestaltender in die Entwicklungen auf europäischer Ebene einbringen“[10]. Betroffen wären laut SFB „nachhaltige Finanzprodukte in allen Produktkategorien – insbesondere Investmentprodukte, Bankprodukte und Versicherungsprodukte“, d. h. von risikoarmen nachhaltigen Sparprodukten über Fondsprodukte bis hin zu den am deutschen Markt sehr beliebten Altersvorsorgeprodukten mit Sicherungsvermögen, für die „zeitnah im Rahmen der EU-Taxonomie ein Umgang mit Staatsanleihen und besicherten Anleihen zu entwickeln“ sei, wobei aufsichtsrechtlich das „Halten dieser Wertpapiere begünstigt“ würde[11].

 

Kurz nach dem SFB hatte am 12.03.2020 auf EU-Ebene die sog. Technical Expert Group (TEG), die ihre Arbeit in 2018 aufgenommen hatte, zur EU Taxonomy ihren 66 Seiten langen „Final report“ veröffentlicht[12]. Basis ist u. a. der EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum (März 2018), der die Schaffung eines Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten bzw. eine EU-Taxonomie forderte. Im Mai 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung, in der die Verpflichtungen für Investoren und der übergreifende Rahmen für die Taxonomie[13] dargelegt sind (proposal for a regulation on the establishment of a framework to facilitate sustainable investment – im Folgenden Taxonomy Regulation (TR)). Dies wird durch delegierte Rechtsakte ergänzt, die die technischen Überprüfungskriterien enthalten. Die TEG wurde gebeten, Empfehlungen für technische Screening-Kriterien zu entwickeln, die auf den in der TR festgelegten Rahmen aufsetzen. Das TEG-Mandat bestand darin, sich auf wirtschaftliche Aktivitäten zu konzentrieren, die einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung oder Anpassung des Klimawandels leisten und gleichzeitig einen erheblichen Schaden für die anderen Umweltziele vermeiden können[14].

 

Noch im Dezember 2019 hatte die Europäische Kommission den European Green Deal vorgestellt, einen übergreifenden Rahmen und ein Aktionsprogramm zur Umgestaltung der europäischen Wirtschaft. Ursula von der Leyen sagte in einer Videobotschaft am 11.12.2019: „Green deal is Europe's Man on the moon moment“. Eine Schlüsselkomponente des Green Deal ist das vorgeschlagene „Climate Law“, das eine rechtliche Verpflichtung der EU zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 enthält. Die EU will einen umfassenden Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU für 2030 auf mindestens 50 (bzw. 55) % zu erhöhen, statt der bisherigen 40 % Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 (Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions – The European Green Deal)[15]. Dafür werden erhebliche Mittel erforderlich. Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa (Investitionen 2021–2027 hochgerechnet auf zehn Jahre), d. h. private und öffentliche Investitionen, sollen mindestens eine Billion € betragen (Investitionsplan für den Grünen Deal, COM(2020) 21 final vom 14.01.2020, S. 5). Ein Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz in Form einer Verordnung (COM(2020) 80 final vom 04.03.2020) wurde inzwischen vorgestellt. Am 30.03.2020 schrieb das „Handelsblatt“[16], der Green Deal der EU werde durch die Coronakrise (COVID-19) gefährdet, konservative Kräfte sägten am Klimagroßvorhaben der EU-Kommission. Tatsächlich seien fehlende Investitionen ein Problem, da die Gelder nun neu verteilt werden. Der „Green Deal“ umfasst auch die Überprüfung aller EU-Rechtsvorschriften, um sie an die neuen Klimaziele anzupassen. Das beginnt mit den Richtlinien über erneuerbare Energien[17] und Energieeffizienz[18], aber auch die Vorschriften zum Emissionshandel[19] und die Verordnung über die Lastenverteilung[20] sowie die LULUCF-Verordnung[21] zur Landnutzung und Forstwirtschaft für 2021–2030. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis März 2021 im Rahmen eines Pakets vorgelegt werden[22]

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Beitragsnummer: 9184

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