Dienstag, 23. Oktober 2018

Risikoinventur im Kontext des neuen Risikotragfähigkeit-Leitfadens

Prof. Dr. Svend Reuse, MBA, Bereichsleiter Gesamtbanksteuerung, Stadtsparkasse Remscheid, Honorarprofessor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Fachbeirat im isf – Institute for Strategic Finance[1]

Die Risikoinventur ist seit Jahren in den MaRisk geregelt und gelebte Praxis in den Instituten. Mit dem neuen RTF-Leitfaden wird es jedoch zu Neuerungen kommen, da die Begriffe Going- und Gone Concern künftig nicht mehr existieren. Die klassische periodische Sichtweise wird durch die normative Sicht abgelöst, was wiederum neue methodische Aspekte mit sich bringt. Dieser Beitrag analysiert die Anforderungen an die erweiterte Risikoinventur und gibt erste Praxishinweise.

Die grundlegenden Anforderungen der Risikoinventur sind in AT 2.2, Tz 1 und 2 geregelt, wobei in den MaRisk 6.0 keine Modifikationen vorgenommen worden sind. Der neue RTF-Leitfaden ergänzt dies jedoch an mehreren Stellen. So heißt es in Tz. 17: „In der Risikoinventur nach AT 2.2 MaRisk sind insbesondere auch solche Risiken zu berücksichtigen, die sich u.U. erst im Zeitablauf, d.h. nach Ablauf des einjährigen Risikobetrachtungshorizonts der Risikotragfähigkeitsrechnung materialisieren bzw. materialisieren können (z.B. Zinsänderungsrisiken).“ Dies bedeutet, dass vor allem in der normativen Sicht, die im Wesentlichen einer gestrafften Kapitalplanung ohne Limitierung entspricht, die ökonomische Wertänderung des Zinsänderungsrisikos im Zeitablauf entsprechend modelliert werden muss.

Die größte Neuerung findet sich jedoch in Tz. 30: Wesentliche Risiken, die in der ökonomischen Perspektive sichtbar werden, sind dahingehend zu analysieren, wie sie sich auf zukünftige GuV-, Eigenmittel- und Gesamtrisikobetrag-Positionen auswirken können und diese Auswirkungen sind quantitativ zu berücksichtigen.“ Folglich findet hier bei enger Auslegung eine Art Umkehr der Steuerungssicht statt. Risiken aus der ökonomischen Sicht sollen adäquat in GuV, Eigenmittel und risikogewichtete Aktiva transformiert werden. Diese Art des Denkens ist neu und bisher in den meisten Risikoinventuren so nicht verankert.

 SEMINARTIPPS

Neuausrichtung Risikotragfähigkeit – Fallstricke & Herausforderungen, 26.03.2019, Frankfurt/M.

Neue ganzheitliche Risikoinventur nach MaRisk, 27.03.2019, Köln.

FCH Fit & Proper VORSTAND: Risikomanagement, 06.05.2019, Berlin.


Folglich bietet es sich an, die Risikoinventur parallel über beide Risikosichten durchzuführen. Während die Wesentlichkeit in der ökonomischen Sichtweise wie bisher auf Basis des Risikodeckungspotenzials oder der Eigenmittel bzw. Barwerte erfolgen kann, muss aus Sicht des Autors in der normativen Sicht auf die Risikogewichte abgestellt werden. Hierdurch kann sich die Wesentlichkeitsdefinition deutlich ändern. Abbildung 1 visualisiert einen ersten Prototyp einer Risikoinventur, der diese Ideen berücksichtigt.

Abbildung 1: Umsetzungsbeispiel einer neuen Risikoinventur

Während die ökonomische Sichtweise weiterhin mit den Begriffen „Höhe“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ arbeitet, muss dies in der normativen Sicht anders formuliert werden. Die Höhe bezieht sich nunmehr auf den Anteil an den risikogewichteten Aktiva, das Variationsrisiko beschreibt die mögliche Schwankung der RWA. Die Multiplikation beider Werte ergibt dann den Scorewert. Es ist zu erkennen, dass die Werte je nach Sichtweise unterschiedlich ausfallen können.

 BUCHTIPP

Janßen/Riediger (Hrsg.): Praktikerhandbuch Risikoinventur, 2015.



Letztlich kann durch diese Art der Risikoinventur das adverse Szenario in Teilen hergeleitet werden. Die „Kür“ wäre sicherlich die Überleitung der ökonomischen Werte in die normative Sicht, auch wenn dies nicht explizit vorgeschrieben ist (Tz. 65-67). Dann wäre eine konsistente Steuerung auf 99,9 % in beiden Sichtweisen gegeben.

Die Notwendigkeit einer Modifikation der Risikoinventur wird erst auf den zweiten Blick klar. Dies bietet den Instituten jedoch auch die Chance, die in die Jahre gekommene Risikoinventur zu überarbeiten und sich mit den neuen Perspektiven der Risikotragfähigkeit auseinanderzusetzen, denn letztendlich beginnt der jährliche Risikosteuerungsprozess immer mit der Risikoinventur, auf der alles aufbaut. Die Institute sind gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Aspekten auseinanderzusetzen. Vor allem im Kontext von Basel IV kann die normative Sicht mehr Fallstricke beinhalten, als heute offensichtlich ist.

PRAXISTIPPS

  • Setzen Sie sich frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Anforderungen auseinander – die Übergangsfristen können kürzer sein, als Sie denken.
  • Testen Sie eine Risikoinventur analog des genannten Beispiels – erhalten Sie neue Impulse?
  • Integrieren Sie erste Ideen aus Basel IV.
  • Setzen Sie auf die Unterstützung Ihrer Verbände – diese können Know-how und Entwicklung bündeln.
LITERATURHINWEISE

BaFin (2017.10a): Anschreiben zur Veröffentlichung der MaRisk 6.0, GZ: BA 54-FR 2210-2017/0002, 27.10.2017, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs0917_marisk_anschreiben_pdf_ba.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Abfrage vom 26.11.2017.

BaFin (2017.10b): Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017, Anl. 1: Erläuterungen zu den MaRisk in der Fassung vom 27.10.2017, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs0917_marisk_Endfassung_2017_pdf_ba.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Abfrage vom 26.11.2017.

BaFin (2018.05a): Anschreiben: Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte; Veröffentlichung der Endfassung des aufsichtlichen Leitfadens, GZ: BA 54-FR 2210-2018/0004, 24.05.2018, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_180524_rtf_leitfaden_anschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Ab-frage vom 24.05.2018.

BaFin (2018.05b): Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (»ICAAP«) – Neuausrichtung, 24.05.2018, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_180524_rtf-leitfaden_veroeffentlichung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Abfrage vom 24.05.2018.

Reuse, S. (2016, Hrsg.): Praktikerhandbuch Risikotragfähigkeit, 2. Auflage, Heidelberg 2016.

Reuse, S. (2017): MaRisk 6.0 – Würdigung der finalen Version vom 27.10.2017, Darstellung von Umsetzungsempfehlungen und Aufbau eines Projektplans, in: Banken-Times Spezial Sonderausgabe MaRisk – November, erhältlich auf: https://www.fch-gruppe.de/banken-times-spezial-sonderausgabe-marisk-2/?print=print, Abfrage vom 07.11.2017.

Reuse, S. (2019-E, Hrsg.): Zinsrisikomanagement, 3. Auflage, Heidelberg 2019.

  1. Der Beitrag stellt die persönliche Meinung des Verfassers dar, die nicht notwendigerweise mit der des Arbeitgebers übereinstimmen muss.


Beitragsnummer: 923

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