Donnerstag, 13. August 2020

EBA Guidelines on loan origination and monitoring

Der neue Standard im Kreditgeschäft oder bloße Panikmache?

Steffen Lamp, Senior Consultant, plenum AG Management Consulting

 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 29.05.2020 ihre finalen Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht. Als Konsequenz aus dem Aktionsplan zur Bekämpfung der hohen NPL-Bestände des Rates der Europäischen Union vom Juli 2017 fordert sie von den Instituten die Entwicklung robuster und umsichtiger Kreditvergabestandards, um eine adäquate Bewertung von Kreditanfragen sowie eine ordnungsgemäße Überwachung bestehender Ausleihungen sicherzustellen. Damit soll die Finanzstabilität innerhalb des europäischen Währungsraumes gewährleistet werden. 

 

Die Richtlinien treten zum 30.06.2021 in Kraft – wobei den Instituten in einigen wenigen Bereichen eine Übergangsfrist eingeräumt wird:

  • Die Richtlinien gelten für bestehende Kreditvereinbarungen (Laufzeitbeginn vor 30.06.2021), wenn die originären Vertragsvereinbarungen nach dem 30.06.2022 geändert werden.
  • Die Institute haben bis zum 30.06.2024 Zeit, die in den Richtlinien geforderten Mindestunterlagen und -informationen zu ihren Kreditnehmern einzuholen – sofern ihnen diese zum 30.06.2021 nicht vorliegen.

Mit dem Inkrafttreten der EBA Guidelines zur Kreditvergabe und -überwachung sind die EBA-Richtlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung (EBA/GL/2015/11) obsolet, da diese vollständig in die neuen Anforderungen eingeflossen sind.

 

SEMINARTIPPS

EBA Guidelines on loan origination and monitoring – Der neue Standard im Kreditgeschäft oder bloße Panikmache?“ am 16.09.2020 von 11:00–12:30 Uhr (Weitere Infos unter Link).

Neue EBA-Guideline zur Kreditvergabe/-überwachung, 02.11.2020, Frankfurt/M.

 

Die wesentlichen Inhalte im Überblick

Neben der Schaffung einheitlicher und umsichtiger Kreditvergabestandards sollen die Richtlinien der EBA sicherstellen, dass die Praktiken der Institute vollständig kohärent mit den einschlägigen Anforderungen an den Verbraucherschutz sind, der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen sowie die ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in einem ausreichenden Umfang in den Kreditvergabestandards der Institute verankert werden.

 

Die Richtlinien sollen neben den Verbraucherschutzaspekten auch aufsichtsrechtliche Belange abdecken und umfassen im Einzelnen u. a.:

 

(a) Interne Governance-Vorschriften

Diese Section definiert den internen Governance- und Kontrollrahmen für den Kreditvergabeprozess und fordert u. a. transparente Richtlinien und Verfahren, die in Einklang mit dem Rahmen für die allgemeine Risikobereitschaft der Institute stehen. Darüber hinaus formuliert die EBA erstmals Anforderungen an die Institute, um zukünftig die ESG-Faktoren und die damit verbundenen Risiken in ihren Kreditrichtlinien und -verfahren zu berücksichtigen.

 

(b) Kreditvergabeverfahren

Umfasst die Anforderungen in Bezug auf die Bonitätsbewertung unterschiedlicher Kreditnehmer und definiert die Anforderungen an die einzuholenden Unterlagen und Informationen, die für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind. Neu ist insbesondere die Berücksichtigung und Bewertung des Kreditengagements in Bezug auf ESG-Faktoren – die genaue Ausgestaltung der Prüfungsanforderungen bleiben die europäischen Bankaufseher noch schuldig.

 

(c) Pricing

Diese Section definiert die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an die risikoadjustierte Preisgestaltung von Krediten. Die Institute erwarten diverse Vorgaben an ein umfangreiches Kalkulationsframework, das im Rahmen des Kreditpricings, neben risikoabhängigen Kennzahlen (EVA, RAROC, etc.), alle mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehenden Kosten in der Berechnung berücksichtigen soll.

 

(d) Bewertung beweglicher und unbeweglicher Sicherheiten

Definiert Richtlinien für die Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sowie für die laufende Überprüfung und Überwachung der Kreditfazilitäten. Darüber hinaus liefert diese Section zahlreiche Anforderungen an die Gutachter und definiert Mindestanforderungen an die Bewertung unterstützende statistische Modelle und Verfahren.

 

(e) Monitoring Framework

Die letzte Section spezifiziert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die laufende Überwachung von Kreditengagements und deren Kreditrisiko und formuliert adäquate Anforderungen an Frühwarnindikatoren und Watch-Listen.

 

Fazit

Mit den EBA-Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung wird der Verpflichtung der Institute, eine angemessene Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer durchzuführen, Nachdruck verliehen. Die Implementierung der ESG-Faktoren erfolgt multidimensional entlang des gesamten Kreditvergabeprozesses und stellt die Finanzinstitute vor neue Herausforderungen – Erfahrungswerte oder Best-Practice-Ansätze existieren derzeit noch nicht!

 

Doch es gibt auch Positives zu vermelden: Nach der Konsultationsphase lassen sich in den finalen Richtlinien nun Proportionalitätsansätze erkennen, die den Finanzinstituten die Möglichkeit bieten, die Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Größe, Komplexität und Risikoprofil der überwachten Kreditengagements und -fazilitäten anzuwenden. Auf die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des Proportionalitätsansatzes im Rahmen einer MaRisk-Novelle durch die BaFin darf man zum jetzigen Zeitpunkt noch gespannt sein.


 

PRAXISTIPPS

  • Führen Sie eine GAP-Analyse durch, um Abweichungen von den Richtlinien zu identifizieren und die erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen sicherzustellen.
  • Prüfen Sie, ob die eingesetzte Preiskalkulation bereits den Anforderungen an eine risikoadjustierte Preisgestaltung entspricht.
  • Erstellen Sie einen Überblick über die genutzten proportionalen Erleichterungen und analysieren Sie, welche Auswirkungen sich mit deren Wegfall für Ihr Haus ergeben.
  • Prüfen Sie, ob bereits heute spezifische ESG-Faktoren in Ihrem Datenhaushalt und in Ihren Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
  • Unser plenum „Self Assessment“ hilft Ihnen bei der Standortbestimmung!




Beitragsnummer: 9544

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