Aufarbeitung von Wirtschaftsstraftaten

Unser Angebot: Professionelle Ursachenanalyse-umfangreiche Aufdeckung-schnelles Handeln

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Das Auftreten bzw. Bekanntwerden eines Compliance- bzw. Deliktfalles kommt für die beteiligten Verantwortlichen oft plötzlich und unerwartet („Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“). 

Insbesondere kleinere und mittlere Kreditinstitute verfügen i. d. R. über vergleichsweise wenig eigene Erfahrung im Umgang mit dolosen Handlungen und Unregelmäßigkeiten, die durch eigene Mitarbeiter und/oder externe Täter verursacht wurden. Dies liegt zumeist in einer in der Vergangenheit bisher nur geringen Anzahl bekannt gewordener bzw. aufgedeckter Fälle im eigenen Unternehmen begründet.

Eine professionelle sowie vollständige Aufdeckung, Aufklärung und Aufarbeitung von bekannt werdenden Unregelmäßigkeiten sollte schon allein im ureigenen Interesse einer Geschäftsleitung eines Unternehmens sowie deren Anteilseigner liegen; zudem bestehen für die Geschäftsleitung auch entsprechende grundsätzliche (aufsichts-)rechtliche Pflichten. Dabei ist eine Vielzahl von rechtlichen, methodischen, taktischen und strategischen Aspekten zu berücksichtigen. Nicht zuletzt auch, um den entstandenen Schaden möglichst zu minimieren und einen Reputationsschaden durch eine Öffentlichkeitswirkung bestenfalls zu vermeiden. 

Vorgehen

Beim Management eines Compliance- bzw. Deliktfalles geht es jeweils zum richtigen Zeitpunkt um:

  • Strategisch-taktische Überlegungen bei der Durchführung von hausinternen oder sonstigen Prüfungs-/Ermittlungsschritten im Zusammenhang mit den festgestellten Auffälligkeiten und möglichen Unregelmäßigkeiten (z. B. zur Identifizierung/Ermittlung des entstandenen wirtschaftlichen Schadens sowie möglicher weiterer unredlicher Handlungen und Pflichtverletzungen);
  • die Durchführung einer Ursachenanalyse einschließlich der Identifizierung möglicher Schwachstellen bei den tangierten Prozessen und Bestandteilen des Internen Kontrollsystems bzw. Versäumnisse von Mitarbeitern;
  • die Durchführung von Gesprächen mit involvierten in- und externen Personen - vor allem mit den beteiligten Mitarbeitern Ihres Hauses - sowie (gerichtsverwertbare) Dokumentation der Gesprächsinhalte und -ergebnisse;
  • die konstruktive Zusammenarbeit/Kooperation bzw. Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ggf. eingeschalteten (Ermittlungs-)Behörden;
  • die angemessene Gestaltung der internen und externen Kommunikation der Sachverhalte und daraus ggf. abgeleiteter (personeller) Maßnahmen;
  • die Erstellung einer gerichtsverwertbaren Berichterstattung/Ergebnisdokumentation, die - sofern gewünscht - auch gegenüber externen Stellen nutzbar ist.

Ergebnisse

Das Institut ist bei der Aufdeckung eines Deliktfalles bestmöglich aufgestellt, um diesen effizient und effektiv zu bearbeiten und dabei auch die (aufsichts-)rechtlichen Pflichten gegenüber der BaFin, sonstigen (Ermittlungs-)Behörden sowie auch Versicherungen optimal zu managen.

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