Feststellungen aus Prüfungen nach § 44 KWG zuverlässig bereinigen
Angemessene Maßnahmen festlegen, kommunizieren & nachhaltig umsetzen
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Mit dem Sachverhaltsabgleich zum Ende einer Prüfung nach § 44 KWG steht das Ergebnis der Prüfung fest, auch wenn der Prüfungsbericht mit der F 1 bis 4-Einstufung der Feststellungen noch längst nicht vorliegt. Die Aufsicht erwartet, dass bereits zu diesem Zeitpunkt mit der strukturierten Aufarbeitung der Feststellungen begonnen und in der Folge sachgerechte Maßnahmen festgelegt und zuverlässig abgearbeitet werden.
Wir unterstützen Sie in dieser wichtigen Phase bei der Kommunikation der Prüfungsergebnisse, der Festlegung praxisgerechter Maßnahmen und der Kommunikation mit der Aufsicht.
Vorgehen
- Bewertung der Feststellungen und Analyse der Ursachen
- Unterstützung bei der innerbetrieblichen Kommunikation
- Bewertung der Möglichkeiten einer praxisgerechten Mängelbeseitigung
- Beratung bei der Kommunikation mit der Aufsicht
- Aufstellung eines Meilensteinplans für die Abarbeitung komplexer Maßnahmen
- Auf Wunsch: Beurteilung der Umsetzung der Maßnahmen im Vorfeld weiterer externer Prüfungen
Ergebnisse
Profitieren Sie vom Know-how-Transfer innerhalb der gesamten FCH-Gruppe zu aktuellen aufsichtlichen Entwicklungen und Auslegungen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus der Vorbereitung für bankaufsichtliche Prüfungen und der Bewertung der daraus resultierenden Feststellungen können Sie direkt und effizient mit der Umsetzung angemessener Maßnahmen beginnen und damit die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäftsorganisation unter Beweis stellen.
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