Fit & Proper Individual – Qualifizierung Leitungsorgan

Personenbezogene Weiterbildungsmaßnahme mit mündlicher Prüfung/Kolloquium mit Fit & Proper-Zertifikat

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Die Anforderungen und Erwartungen der Bankenaufsicht an die Sicherstellung der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter steigen kontinuierlich an. Im Rahmen der Übernahme neuer Verantwortungsbereiche aber auch bei aufsichtsrechtlichen & bankfachlichen Neuerungen sind die Institute und das Leitungsorgan gefordert Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen können nicht mehr mit klassischen Seminaren umgesetzt werden, sondern sind mit fundierten Qualifizierungsmaßnahmen und einer Prüfung der vermittelten Inhalte zu belegen und schriftlich zu dokumentieren. Dieses Erfordernis wird vermehrt von den Aufsichtsbehörden an die Institute und das Leitungsorgan gestellt.

Vorgehen

Die Qualifizierung erfolgt in der Form von Vor-Ort-Terminen oder Online-Seminaren, welche instituts- und positionsindividuell auf der Basis abgestimmter Fach- und Wissensgebiete erfolgt. Die Festlegung der Fach- und Wissensgebiete basiert auf den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Vorgaben sowie in Zusammenarbeit mit dem Institut/Leitungsorgan. Die Qualifizierung erfolgt 1:1 zwischen dem Referenten und dem Geschäftsleiter.

  • Erstgespräch zur Abstimmung der Anforderungen & Vorgehensweise
  • Festlegung der instituts- und positionsspezifischen Fach- und Wissensgebiete
  • Durchführung der Individuellen Qualifizierung des Geschäftsleiters durch Fachexperten
  • Mündliche Prüfung/Kolloquium durch Fachexperten

Die externe Weiterbildung und neutrale Evaluation wird durch anerkannte Experten durchgeführt. Die Prüfung erfolgt in der Form eines mündlichen Kolloquiums in den instituts- und positionsspezifischen Fach- und Wissensgebieten.

Ergebnisse

Im Ergebnis der Qualifizierung & Evaluation erhalten die Teilnehmer ein personenbezogenes Fit & Proper-Zertifikat. Das Institut erhält die Information zur Fit & Proper-Eignung des Leitungsorgans, zur Sicherstellung der bankaufsichtlichen Anforderungen.

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