Auslagerungen & Dienstleister effizient und prüfungssicher überwachen
Erhöhte Auslagerungsanforderungen der Aufsicht: Auslagerungsmanagement & Auslagerungsbeauftragten-Funktion schnell und verlässlich implementiert
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Die Umsetzung der verschärften Vorgaben der MaRisk-Novelle 2021 im Bereich der Auslagerungen stellt das Auslagerungsmanagement vor viele neue bzw. zusätzliche Aufgaben. Darüber hinaus musste jedes Institut einen Auslagerungsbeauftragten bestellen.
Unser Beratungsangebot unterstützt Sie bei der individuellen Einrichtung bzw. Weiterentwicklung eines effizienten und prüfungssicheren Auslagerungsmanagements.
Vorgehen
- Absprache des Vorgehens im Rahmen eines Umsetzungsprojektes und Entwicklung eines maßgeschneiderten Vorgehensmodells
- Erhebung der institutsindividuellen Risikosituation, insbesondere des Umfangs der bestehenden Auslagerungen und Fremdbezüge
- Vermittlung eines Überblicks über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und das Interne Kontrollsystem (IKS)
- Beurteilung der strategischen Vorgaben und der Aufbauorganisation im Bereich der Auslagerungen
- Erhebung und Beurteilung der Prozesse im Auslagerungsmanagement über alle drei Verteidigungslinien hinweg
- Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei der Implementierung der notwendigen Prozessveränderungen bzw. der Anpassung von Vertragsverhältnissen
Ergebnisse
Die Beratung und die Arbeitsergebnisse sind maßgeschneidert in Ihr hausinternes Umsetzungsprojekt zur Umsetzung der neuen MaRisk-Anforderungen an das Auslagerungsmanagement bzw. die Einrichtung einer zentralen Dienstleistersteuerung inkl. eines Auslagerungsbeauftragten eingebunden. Sie erhalten die wichtigen Impulse für eine praxisorientierte, effiziente und gleichzeitig prüfungssichere Umsetzung der neuen Anforderungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Aufgaben einer Projektkoordination.
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