Die Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern sind komplex. Die gesetzlichen Anforderungen des § 18 KWG bilden unverändert die elementare Basis. Mit den MaRisk und den EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung wurden und werden die Anforderungen erweitert.
In der Praxis gilt es, die Kombination aus den Anforderungen des § 18 KWG, den MaRisk und den EBA/GL/2020/06 in konsistente und möglichst schlanke Prozesse zu überführen. Dies dient nicht nur der Erfüllung der (aufsichts-)rechtlichen Ansprüche, sondern hilft dabei, mögliche Risikokunden frühzeitig zu identifizieren und drohende Ausfälle zu minimieren.
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§ 18 KWG, MaRisk und EBA-Guideline: Anforderungen an die Offenlegung und Kreditvergabe
Wechselwirkung Risikofrühwarnsystem, Kreditüberwachung und Offenlegung
Offenlegung gem. § 18 KWG:
Spezielle Anforderungen die Offenlegung in der Intensivbetreuung/im Problemkreditbereich
Gruppenbetrachtung / GvK / wirtschaftliche Abhängigkeiten
Ansätze zur Prozessoptimierung
09:30 - 12:30 Uhr
Frank Günther
Senior Consultant FCH Consult GmbH
Über 30- jährige praktische Erfahrung im Kreditmanagement und Kreditmeldewesen. Seine Kernbereiche in der aufsichtlichen und prozessualen Beratung sind das Kreditgeschäft und Meldewesen. Zuvor langjähriger Leiter des Kreditreferats der Berliner Volksbank eG.
Prüfung der Einhaltung formeller gesetzlicher Vorschriften und der institutsintern fixierten Regelungen inkl. Fallbeispiele
Umgang mit Engagements mit nicht erfüllter Offenlegungspflicht/Restantenbearbeitung
Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse und Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit
Risikorelevanz- und Offenlegungsgrenze nach § 18 KWG
Prüfungsansätze und -aspekte
13:30 - 16:30 Uhr
Susanne Praß
Fachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
Susanne Praß ist Sparkassenbetriebswirtin und seit 2003 Fachrevisorin in der Abteilung Kredit- und Vertriebsrevision der Sparkasse Essen.
Daniel Kemter, Kristin Viereck
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Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christoph Martinek +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Frank GüntherSenior ConsultantFCH Consult GmbH
Susanne PraßFachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
30.04.2025
09:30 bis 16:30 Uhr
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