Am 1. Februar 2024 hat die BaFin eine Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht, die praxisnah aufzeigt, wie die BaFin Auslagerungen an Cloud-Anbieter einschätzt und Hilfestellungen für beaufsichtigte Unternehmen enthält.
Die BaFin hat in den vergangenen Jahren aus Prüfungen bei beaufsichtigten Unternehmen und im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der beaufsichtigten Unternehmen und IT-Dienstleistern viele Erkenntnisse rund um das Thema Cloud gewonnen. In ihrer Aufsichtsmitteilung hat sie auf dieser Grundlage Inhalte zur Governance von Cloud-Auslagerungen, zu Einführungsprozessen und vertraglichen Mindeststandards aktualisiert. Außerdem hat die BaFin zwei neue Kapitel aufgenommen, in denen sie beaufsichtigten Unternehmen Hinweise zu Entwicklung, Betrieb und Cybersicherheit in der Cloud sowie zur konkreten Überwachung und Kontrolle von Leistungserbringung und Sicherheit des Cloud-Anbieters gibt.
Der ebenfalls in dem neuen Part enthaltene Abschnitt zur Prüfung von Cloud-Anbietern (inkl. der Nutzung von Prüfungsberichten Dritter) war bereits in Teilen in der Orientierungshilfe aus 2018 enthalten, wurde jedoch an die Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA von der BaFin angepasst und in die Aufsichtsmitteilung integriert.
In diesem Seminar werden Ihnen die aus den DORA-Vorgaben und der von der BaFin veröffentlichten Mitteilung resultierenden To Dos für die Praxis vermittelt sowie mit dem Augenmerk auf die Cybersicherheit die Umsetzung der (verpflichtenden) vertraglichen Vereinbarungen mit Cloud-Drittanbietern dargestellt. Es richtet sich nicht nur an die Bankjuristen, sondern insbesondere auch an die Mitarbeitenden in den Bereichen IT & Organisation, IT-Sicherheit, Zentrales Auslagerungsmanagement sowie natürlich auch der Internen Revision.
Programmauszug:
10:00 - 11:30 Uhr
Christopher Beindorff
Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-RechtAWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Er ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, 11 Jahre davon als Fachanwalt für IT-Recht. Zu seinen Tätigkeits-Schwerpunkten gehört das IT-Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im IT-Recht mit dem Focus auf Cybersicherheit.
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Christopher BeindorffRechtsanwalt/ Fachanwalt IT-RechtAWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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