ACHTUNG: Vertragsgestaltung mit Cloud-Anbietern im Fokus der Aufsicht!

Regulatorische DORA-Vorgaben kennen • Cybersicherheit & weitere Risiken managen • Verträge mit Cloud-Drittanbietern rechtssicher in der Praxis gestalten • Beispielsfälle

Am 1. Februar 2024 hat die BaFin eine Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht, die praxisnah aufzeigt, wie die BaFin Auslagerungen an Cloud-Anbieter einschätzt und Hilfestellungen für beaufsichtigte Unternehmen enthält.

Die BaFin hat in den vergangenen Jahren aus Prüfungen bei beaufsichtigten Unternehmen und im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der beaufsichtigten Unternehmen und IT-Dienstleistern viele Erkenntnisse rund um das Thema Cloud gewonnen. In ihrer Aufsichtsmitteilung hat sie auf dieser Grundlage Inhalte zur Governance von Cloud-Auslagerungen, zu Einführungsprozessen und vertraglichen Mindeststandards aktualisiert. Außerdem hat die BaFin zwei neue Kapitel aufgenommen, in denen sie beaufsichtigten Unternehmen Hinweise zu Entwicklung, Betrieb und Cybersicherheit in der Cloud sowie zur konkreten Überwachung und Kontrolle von Leistungserbringung und Sicherheit des Cloud-Anbieters gibt.

Der ebenfalls in dem neuen Part enthaltene Abschnitt zur Prüfung von Cloud-Anbietern (inkl. der Nutzung von Prüfungsberichten Dritter) war bereits in Teilen in der Orientierungshilfe aus 2018 enthalten, wurde jedoch an die Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörden EBAEIOPA und ESMA von der BaFin angepasst und in die Aufsichtsmitteilung integriert.

In diesem Seminar werden Ihnen die aus den DORA-Vorgaben und der von der BaFin veröffentlichten Mitteilung resultierenden To Dos für die Praxis vermittelt sowie mit dem Augenmerk auf die Cybersicherheit die Umsetzung der (verpflichtenden) vertraglichen Vereinbarungen mit Cloud-Drittanbietern dargestellt. Es richtet sich nicht nur an die Bankjuristen, sondern insbesondere auch an die Mitarbeitenden in den Bereichen IT & Organisation, IT-Sicherheit, Zentrales Auslagerungsmanagement sowie natürlich auch der Internen Revision.

Seminarnummer: SE2406080
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Programmauszug:

  • DORA und Cloud-Dienste im Überblick
  • Risikoanalyse zu den Cloud-Diensten
  • Cybersicherheit
  • Überwachung und Kontrolle der Cloud-Anbieter
  • Praxistipps für interne Leit-/und Richtlinien, inkl. Implementierung der Meldung an Behörden
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung mit Cloud-Anbietern
    • Allgemeine Anforderungen an die Vertragsgestaltung und den Vertragsschluss
    • Mindestanforderungen vertragliche Vereinbarungen
    • Erweiterte und zusätzliche Mindestvertragsinhalte
    • Vertragsklauseln und Dienstleistungskette
    • Besonderheiten hinsichtlich des Notfallmanagements

10:00 - 11:30 Uhr

Christopher Beindorff

Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Er ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, 11 Jahre davon als Fachanwalt für IT-Recht. Zu seinen Tätigkeits-Schwerpunkten gehört das IT-Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im IT-Recht mit dem Focus auf Cybersicherheit.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 2 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

18.06.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Christopher Beindorff
Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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