Die Steuerung der Auslagerungen und der sonstigen Fremdbezüge ist durch die MaRisk stärker in den Fokus der Aufsicht und damit auch der internen und externen Prüfungen gerückt. Das Auslagerungsmanagement bildet für alle Institute einen festen organisatorischen Bestandteil des Risikomanagements und des IKS. Insbesondere muss jedes Institut einen Auslagerungsbeauftragten bestellen. Diese Funktion soll die Koordination und Überwachung der dezentralen Steuerung der Dienstleister übernehmen und der Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen Bericht erstatten. Aber wie ist die Wesentlichkeit von Auslagerungen zu bestimmen ? Welche Fallstricke lauern bei der Einstufung und welche weiteren Anforderungen müssen zwingend beachtet werden? Mit dem Besuch des Seminars erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Sachkundenachweis vorgehalten werden kann.
15.04.2024 - 18.04.2024
Produktnummer: SE2404026
Aufsichtsrechtliche Anforderungen zum Outsourcing (MaRisk, BAIT, DORA) und Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten
Positionierung des Auslagerungsmanagements innerhalb der Organisation
Bedeutung der Auslagerungen in regulatorischen Richtlinien
DORA Anforderungen und Auswirkungen auf die Auslagerungssteuerung
Anforderungen an die Steuerung von wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen
Strategische Leitlinien für die Auslagerungssteuerung
10:00 - 13:00 Uhr
Barbara Hugo-Dilworth
Head of Outsourcing Management & IAM Unternehmensentwicklung IKB Deutsche Industriebank AG
IKB Deutsche Industriebank AG
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
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Barbara Hugo-DilworthHead of Outsourcing Management & IAM UnternehmensentwicklungIKB Deutsche Industriebank AG
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