BaFin aktuell: Risiken durch Umgehungsgeschäfte - GwB in der Pflicht!

Kontext: Aufsichtsmitteilung vom 27.03.2025 • Umgehungsmodelle (er)kennen • Gesetzliche Vorgaben und Maßnahmen: Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldepflichten

Mit der Aufsichtsmitteilung vom 27.03.2025 konkretisiert die BaFin ihre Erwartungen an den Umgang mit sogenannten Umgehungsgeschäften – einem Themenfeld, das bislang oft in einer regulatorischen Grauzone verortet war. Ziel der Mitteilung ist es, bewusste Ausweichbewegungen von rechtlichen Vorgaben aufzudecken und zu unterbinden, insbesondere im Hinblick auf geldwäscherechtliche Pflichten.

Gerade vor dem Hintergrund wachsender regulatorischer Anforderungen kommt es nun darauf an, auffällige Produkt- und Kundenstrukturen frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Kontrollmechanismen zu begegnen – auch und gerade in schwierigen Grenzfällen.

Seminarnummer: SE2506045
Interessant für die Bereiche: Compliance

Einordnung der BaFin-Aufsichtsmitteilung vom 27.03.2025

  • Hintergründe, Zielsetzung und Einbettung in den aufsichtsrechtlichen Kontext
  • Welche Missstände adressiert die BaFin? Was ist neu – und was folgt daraus für die Praxis?

Was sind Umgehungsgeschäfte?

  • Definition & Typisierung von Umgehungsgeschäften
  • Wo liegt die Grenze zwischen (noch) zulässiger Gestaltung und strafbarer Umgehung?

Auswirkungen auf Geldwäscheprävention

  • Was bedeutet die Aufsichtsmitteilung für das institutsspezifische Kontrollsystem (IKS)?
  • Wo drohen Haftungsrisiken bei unzureichender Umsetzung?
  • Anforderungen an Dokumentation, interne Kommunikation und Reportingprozesse
  • Wie lassen sich Umgehungsrisiken systematisch erkennen und bewerten?

Maßnahmen: Risikoanalyse, Verstärkte Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldepflicht

  • Umgang mit Graubereichen und schwer fassbaren Gestaltungsmodellen
    Welche Rolle spielt die institutsindividuelle Risikoeinschätzung?
  • Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten gem. § 15 GwG: Wann sind sie konkret anzuwenden – und wie ist das zu dokumentieren?
  • Verdachtsmeldepflichten bei Umgehungsgeschäften – wann besteht Meldepflicht?

Auffällige Produktgestaltungen und Kundenstrukturen erkennen und einordnen

  • Wie geht man mit neuen, potenziell missbräuchlichen Konstruktionen um?
  • Welche Kontrollmechanismen haben sich bewährt?

 

10:00 - 11:30 Uhr

Tom Wesener

Leiter Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Deutsche Bundesbank

Geldwäsche-Experte, langjährige Erfahrung in der Umsetzung in Prävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

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03.06.2025
10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Tom Wesener
Leiter Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Deutsche Bundesbank

Termin

03.06.2025

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